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Warum Selbständige und Angestellte mit einem Nebengewerbe bei den Finanzen privat und Unternehmen strikt trennen müssen

Veröffentlicht am 28. Juni 2019
Geschrieben von Nadine Fischer
Haupt- und Nebenjob sind finanziell klar voneinander zu trennen, um keine steuerlichen Konsequenzen zu riskieren
Haupt- und Nebenjob sind finanziell klar voneinander zu trennen, um keine steuerlichen Konsequenzen zu riskieren

Wer hauptberuflich angestellt ist und nebenberuflich ein Gewerbe führt, hat grundsätzlich viel zu tun. Ein ganz wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die Trennung der Finanzen, denn private Angelegenheiten und die Aufwendungen für das Unternehmen sollten auf keinen Fall vermischt werden. 

Leider hat dies nicht immer Priorität. Manchmal stecken tatsächlich Kostengründe dahinter, wenn es statt Geschäfts- und Privatkonto nur ein einziges Bankkonto gibt. Warum die Eröffnung des zweiten Bankkontos sinnvolle ist und weshalb Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem Nebengewerbe nicht darauf verzichten sollten, erklärt dieser Beitrag.

Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung

Wer neben dem Hauptjob ein Nebengewerbe führen möchte, muss dieses beim Gewerbeamt anmelden
Wer neben dem Hauptjob ein Nebengewerbe führen möchte, muss dieses beim Gewerbeamt anmelden

Haupt- und Nebenjob sind finanziell klar voneinander zu trennen, um keine steuerlichen Konsequenzen zu riskieren

Selbstständige und Arbeitnehmer, die neben dem Hauptjob ein zweites Standbein anstreben, entscheiden sich häufig für ein Nebengewerbe. Dieses darf aber nicht ohne Anmeldung beim Gewerbeamt ausgeübt werden. Ein Nebengewerbe betreibt, der:

  • mit seiner Tätigkeit einen Gewinn erzielen will,
  • die Tätigkeit in einem regelmäßigen Rhythmus mit Honorar ausübt,
  • einer zulässigen Beschäftigung nachtgeht und
  • persönlich unabhängig ist.

Die IHK Frankfurt am Main hat ausführliche Informationen dazu in einem digitalen Merkblatt zusammengestellt.

Es spielt beispielsweise keine Rolle, ob ein Gewerbetreibender jeden Monat nur ein paar Stunden in diesem Job tätig ist. Ausschlaggebend ist, ob die selbstständige Tätigkeit regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Sobald eine Tätigkeit ausgeübt wird, die die oben aufgeführten Punkte erfüllt, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Es empfiehlt sich den Gewerbeschein bereits zum Start der Tätigkeit zu erwerben, um in puncto Rechts- und Handlungssicherheit auf einer zweifelsfreien Grundlage zu arbeiten. Viele Gewerbeämter lassen rückwirkende Anmeldungen zu, allerdings liegt die Toleranzgrenze bei 6 bis 8 Wochen. Bei einer späteren Anmeldung drohen im Ernstfall Bußgelder.

Nach der Gewerbeanmeldung kommt die Buchführungspflicht

Eine Kopie der Gewerbeanmeldung geht direkt ans Finanzamt. Denn mit dem ersten Antrag kommen weitere Pflichten auf den Unternehmer zu. Die nebenberuflich erzielten Einnahmen müssen versteuert werden, weshalb für Gewerbetreibende die Buchführungspflicht greift. Sie dient unter anderem zur

  • gezielten Erfassung von Geschäftsvorfällen sowie zur
  • schnellen Übersicht über die Unternehmenslage für den Unternehmer selbst und Dritte.

Zur Buchführung verpflichtet ist jeder, der:

  • ein Handelsgewerbe aufnimmt und/ oder
  • ins Handelsregister eingetragen wird.

Jeder Gewerbetreibende wird vom Finanzamt über die Pflicht zur Buchführung informiert. Grundsätzlich beginnt die Pflicht für Gewerbetreibende ab folgenden Kenngrößen:

  • wenn die Umsätze im Kalenderjahr die Grenze von 600.000 Euro überschreiten oder
  • wenn der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb mehr als 60.000 Euro im Wirtschaftsjahr abwirft.

Trennung von privaten und unternehmerischen Finanzen

Konten, Kredite und Kassen sind strikt voneinander zu trennen
Konten, Kredite und Kassen sind strikt voneinander zu trennen

Aus den oben genannten Pflichten folgt der Grundsatz, alle dem Gewerbe zuzuordnenden finanziellen Vorgänge zu erfassen. Das bedeutet für den Gewerbetreibenden, dass private Angelegenheiten und unternehmerische Bereiche strikt voneinander abgegrenzt werden müssen. Dies geschieht beispielweise durch die Trennung von:

  • Bankkonten,
  • Kassen und
  • Kreditkonten

Die aufgeführten Positionen müssen klar als privat oder gewerblich identifizierbar sein. Diese Trennung ist im eigenen Interesse des Unternehmers, da es sonst zu Problemen mit dem Finanzamt kommen kann. Mit der Trennung der Konten ist hier bereits ein großer Schritt in die richtige Richtung getan. So ist es auch im Zweifelsfall einfach und nachvollziehbar, wen ein Betrag vom gewerblichen Konto an den Gewerbetreibenden erstatten wird. Das kann beispielsweise nötig werden, wenn Kosten aus dem privaten Portmonee bezahlt werden, weil es im Alltag manchmal praktischer ist oder die Geschäftskarte vergessen wurde. Die Quittung wird in die Kasse eingelegt und das Geld kann an den Gewerbetreibenden zurückerstattet werden.

Schwierig oder nicht: Privatkredit für das Unternehmen aufnehmen

Es mag einfacher und schneller sein, eine dem Unternehmen zuzurechnende Finanzierung über einen unkomplizierten Privatkredit abzuwickeln, zumal es online schnelle Lösungen wie einen Expresskredit gibt. Allerdings verstoßen Gewerbetreibende dadurch unter Umständen gegen die Vorgaben der kreditgebenden Bank. Ein Expresskredit ist beispielsweise eine beliebte Alternative, weil er speziell für kurzfristige Engpässe gedacht ist. Dass dies im laufenden Betrieb schon mal vorkommen kann, ist sicher kein Geheimnis. Je nach Anbieter kann es sein, dass das Geld innerhalb von 48 Stunden ausgezahlt wird.

Für Gewerbetreibende gehört ein vorausschauender unternehmerischer Umgang mit Geld zu den Eigenschaften, die es unbedingt zu verinnerlichen gilt. Dass das gerade in der Anfangsphase eines Unternehmens nicht immer ganz leicht ist, zeigen die vielen Kredit-Interessierten, die sich nach Fremdkapital umsehen. Häufig ist es so, dass die Banken Kredite nicht gewähren, weil die Sicherheiten fehlen. Einen Privatkredit zu erhalten ist im Vergleich dazu einfacher. Zudem ist dieser oft flexibler in Zinssatz und Laufzeit. Hier müssen Unternehmer im Einzelfall entscheiden, ob sich der Privat- oder Expresskredit lohnt.

Das sind die Vorteile der privaten und unternehmerischen Finanztrennung auf einen Blick

  • Die Geschäftsgewinne und Privateinnahmen sind strikt voneinander getrennt. Das verschafft eine gute Übersicht.
  • Jahresabschluss und Steuererklärung lassen sich einfacher und schneller erledigen, wodurch weniger Arbeit anfällt. Das spart Geld beim Steuerberater.
  • Bei mehreren Mitarbeitern sorgt die Trennung für mehr Sicherheit und Privatsphäre, falls Angestellte oder externe Buchhalter Zugriff auf das Konto haben.
  • Da es eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren gibt, trägt das Geschäftskonto dazu bei, die Kontoauszüge digital zu verwahren.

Wenn doch einmal eine Entnahme vom Geschäftskonto zu privaten Zwecken erfolgt, muss dieser Vorgang aus steuerlichen Gründen zwingend als „Privatentnahme“ verbucht werden.

Probleme, die auftreten, wenn Finanzen nicht getrennt werden

  • Eine Vermischung von privaten und unternehmerischen Finanzangelegenheiten ruf die Behörden auf den Plan. Das führt zwangsläufig zu steuerlichen Konsequenzen und im schlimmsten Fall zu Nachforderungen.
  • Die fehlende Kontrolle über Zahlungseingänge und -ausgänge verhindert einen umfassenden Überblick, was im privaten und betrieblichen Bereich Konsequenzen hat. Im Ernstfall resultieren daraus finanzielle Engpässe, die zu einer unangenehmen Schieflage und schlimmstenfalls in die Insolvenz führen können.
  • Eine vernünftige Liquiditätsplanung ist nicht möglich, weil es keinen strukturierten Überblick über die privaten und unternehmerischen Finanzen gibt.

Tipp: Um mit dem Nebenerwerb nicht von vornherein überfordert zu sein, helfen diese 8 Tipps weiter, um einen erfolgreichen Firmenstart inklusive Finanzplanung zu meistern.

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Bildquellen

pixabay.com © stevepb (CC0 Creative Commons)

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