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Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige und Freiberufler sinnvoll?

Veröffentlicht am 20. Mai 2021
Geschrieben von Nadine Fischer

 Berunfsunfähigkeitsversicherung für Selbständige und Freiberufler

Viele Selbständige und Freiberufler sorgen immer noch zu wenig für das Alter oder für den Fall, dass sie nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit den Beruf nicht mehr ausüben können vor. Natürlich fällt es gerade am Anfang der Selbständigkeit besonders schwer vorzusorgen, da sich die Einnahmen gerade erst entwickeln.

Vielmehr stehen in dieser Phase die Produktentwicklung und die Gewinnung von Kunden oder auch die Finanzierung von Vorhaben im Vordergrund. Dabei ist es wichtig bereits frühzeitig vorzusorgen, um im Alter oder im Krankheitsfall, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, ausreichend abgesichert zu sein.

 

Es kann jeden ohne Vorwarnung treffen

Wer jung ist, macht sich normalerweise wenig Gedanken über schwere Krankheiten oder das was nach einem Unfall passieren könnte. Sie sollten jedoch wissen, dass sie, sollten sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können, jedoch auch teilweise noch andere Arbeiten ausführen können weitestgehend ohne Absicherung dastehen, falls sie nicht zu einer Gruppe von Selbständigen gehören, für die Einzahlungen in einem Versorgungswerk oder in die Künstlersozialkasse obligatorisch sind.

Genau in diesem Fall springt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein.  

Die Frage, ob eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, kann also bei Selbständigen und Freiberuflern mit einem klaren „Ja“ beantwortet werden. Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten jedoch einige Dinge beachtet werden.

 

In welchen Fällen springt die Berufsunfähigkeitsversicherung konkret ein?

In der Regel zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbständige und Freiberufler nur dann, wenn diese ihren Beruf nicht oder nicht mehr voll ausüben können. Dabei gilt die Faustregel, dass nur weniger als 50 % der Zeit im eigentlichen Beruf gearbeitet werden kann. Einige Versicherungen bieten im Einzelfall auch die Möglichkeit zwischen 50 % und 80 % der Arbeitszeit in einem anderen Beruf arbeiten zu gehen. Die Versicherungsbedingungen sollten daher in jedem Fall genau gelesen werden.

 

Wie zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Höhe der Zahlungen der Berufsunfähigkeitsversicherung ist Verhandlungssache. Selbstständige oder Freiberufler sollten sich daher genau überlegen, welchen Betrag sie Ernstfall als Absicherung benötigen. Je nach Höhe der voraussichtlichen Zahlungen fällt auch der monatliche Beitrag für die Versicherung aus. Bei einigen Versicherern kann auch vereinbart werden, dass für die Zahlungen der Gewinn der letzten drei Jahre zugrunde gelegt wird und hieraus dann die Höhe der monatlichen Berufsunfähigkeitsrente berechnet wird.

Für diejenigen, die gerade erst gegründet haben oder sich noch in der Etablierungsphase befinden ist das jedoch keine sinnvolle Lösung. Jedoch können sie bei den meisten Versicherern auf sogenannte Einstiegstarife ausweichen, die ihnen einen bestimmten Grundbetrag, also zum Beispiel 1.500 Euro monatlich auszahlen. Der Einstiegstarif kann später, wenn das Geschäft läuft, in einen normalen Tarif umgewandelt werden.

Eine weitere Möglichkeit ist eine sogenannte Dread Desease Versicherung. Dabei handelt es um eine Versicherung, die nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung wie einem Schlaganfall oder Krebs eine Einmalzahlung bietet. Ein großer Vorteil der Versicherung ist, dass die Versicherung auch zahlt, wenn der Versicherte später wieder ganz oder teilweise arbeitet. Das Problem ist jedoch, dass die zugrunde liegende Erkrankung explizit in den Vertragsbedingungen genannt sein muss. Ist das nicht der Fall, erfolgt keine Zahlung.

 

Was sonst noch zu beachten ist?

Selbständige und Freiberufler sollten darauf achten, möglichst keine „Umorganisierungsklausel“ zu vereinbaren. Diese sieht vor, dass, wenn der Selbständige seinen Beruf nicht mehr ausführen kann, die Arbeiten auch einem Angestellten übertragen kann, der gegebenenfalls auch einzustellen wäre. Für Jung-Selbstständiger und angehende Freiberufler ist das jedoch in der Regel keine sinnvolle Variante, da sie noch über kein finanzielles Polster und meist auch nicht über genügend laufende und planbare Einnahmen verfügen.

 

Warum die Rentenversicherung die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ersetzen kann?

Eine Rentenversicherung kann die Lücke nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit nicht schließen. Diese zahlt lediglich eine Erwerbsminderungsrente aus, wenn der Versicherte teilweise oder gar nicht mehr arbeiten kann. Außerdem muss der Versicherte, damit er überhaupt eine Rente erhalten kann in den fünf zurückliegenden Jahren mindestens 36 Monatsbeiträge eingezahlt haben.

Das ist bei den meisten Gründern und oder gerade gestarteten Freiberuflern meist nicht der Fall. Darüber hinaus gilt, dass die volle Erwerbsminderungsrente nur ausgezahlt wird, wenn der Betroffene weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Auch die Ausbildung und Qualifikation des Versicherten wird dabei überhaupt nicht berücksichtigt. Ein Ingenieur oder Architekt könnte schließlich im Einzelfall auch halbtags als Pförtner arbeiten.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt dagegen jedoch genau das Risiko, dass der eigentliche Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann ab und stellt nicht darauf ab, ob auch noch in einem anderen Beruf eine Tätigkeit ausgeübt werden kann.

 

Eine private Unfallversicherung deckt das Risiko ebenfalls nicht ab

Die private Unfallversicherung zahlt in der Regel nur dann, wenn jemand durch einen Unfall dauerhafte gesundheitliche Schäden davonträgt. Da es bei den meisten Krankheiten, bei der die Berufsunfähigkeitsversicherung einspringt, jedoch tatsächlich um Krankheiten handelt, die sich oft über eine Zeit lang entwickeln, wie zum Beispiel chronische oder psychische Krankheiten, bietet die Unfallversicherung hier keinen Schutz.

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Bieldquelle: https://pixabay.com/de/photos/münzen-währung-investitionen-948603/

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