Was bringt Unternehmen die Investition in ein Firmenhandy für die Mitarbeiter?
Firmenhandys erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Immer mehr Unternehmen statten immer größere Teile der Belegschaft mit Mobiltelefonen aus, die auch privat genutzt werden dürfen. Doch was ist dabei zu bedenken? In diesem Beitrag werden die wichtigsten Punkte des Themas beleuchtet.
Die Form der Nutzung
Je nach Vereinbarung ist es für Arbeitnehmer möglich, das bereitgestellte Smartphone auch privat zu nutzen. Hierbei handelt es sich nicht um den bekannten geldwerten Vorteil. Folglich sind Arbeitnehmer nicht in der Pflicht, ihr Smartphone als Bestandteil der Vergütung ihrer Arbeit zu versteuern.
Eine private Nutzung darf jedoch nur dann erfolgen, wenn dies im Vorfeld ausdrücklich durch den Arbeitgeber genehmigt wurde. Mehr als zwei Drittel der Arbeitgeber in Deutschland sind aktuell dazu bereit, ihren Angestellten auch die private Nutzung des Geräts anzubieten.
Letztlich entstehen für den Arbeitgeber selbst bei der erlaubten privaten Nutzung des Handys keinerlei steuerliche Nachteile. Stattdessen liegt besonders in der Anschaffung die Möglichkeit, einen Einfluss auf den jährlichen Gewinn des Unternehmens zu nehmen. Je nach Situation sind auf diese Weise ansehnliche Ersparnisse möglich.
Geringe laufende Kosten
Werden alle Kosten des Firmenhandys durch den Arbeitgeber gedeckt, so ist es angebracht, den Blick auch auf die laufenden Gebühren zu lenken. In den letzten Jahren wurden hochwertige Flatrates stets günstiger.
Nicht nur dann, wenn ein Tarif für die Firmenhandys von mehreren Dutzend Mitarbeitern gefunden werden muss, lohnt sich der Vergleich im Internet. Auf Verivox wurden die wichtigen Unterschiede zwischen den Verträgen bereits genau analysiert. So ist es möglich, ein ansprechendes Verhältnis von Preis und Leistung zu finden.
Der Weg zu immer erreichbaren Mitarbeitern?
Home-Office, weltweit verteilte Teams, Dienstreisen und Pendelzeiten lösen die früher so klare Trennung zwischen Arbeitsplatz und privaten Räumen vieler Angestellten immer mehr auf.
Diese zunehmende Flexibilität erfordert andere Kommunikationsformen. Ein Firmenhandy mit entsprechendem Datenvolumen wird dafür zur Grundvoraussetzung.
Aus Arbeitnehmersicht ist dies ein zweischneidiges Schwert. Die einen begrüßen die neue Flexibilität, die ihnen eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben ermöglicht. Andere dagegen befürchten den Verlust von Privatsphäre. Die ständige Erreichbarkeit und die unausgesprochene Erwartung, auch spät Abends und am Wochenende auf Mails zu antworten sehen viele als Bedrohung.
Doch der Gesetzgeber regelt bereits sehr genau, was nach der Ausgabe der Firmenhandys erlaubt ist, und was nicht. Während der Arbeitszeit ist der Mitarbeiter bisweilen dazu verpflichtet, das Handy eingeschaltet zu lassen. Doch nach Feierabend und auch an den freien Tagen besteht keine Verpflichtung, erreichbar zu sein, sofern keine Rufbereitschaft vereinbart wurde. An diesem Umstand ändert per se auch das Handy nichts.
In jedem Fall empfiehlt es sich, klare Regelungen sowohl zur Nutzung der Firmenhandys als auch zur Erreichbarkeit der Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeigen zu treffen. Sofern im Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, ist dieser schon von Gesetzes wegen mit einzubeziehen. Eine Betriebsvereinbarung schafft Sicherheit und Klarheit für beide Seiten.
Werden diese Regelungen gut durchdacht und einvernehmlich getroffen, kann die Ausstattung der Mitarbeiter mit Mobiltelefonen wiederum das Arbeitsklima positiv beeinflussen. Denn auf der Seite der Arbeitnehmer entstehen durchaus Vorteile.
Einerseits entfallen die Kosten einer eigenen Anschaffung, die heute je nach Gerät nicht unerheblich sind. Auch die Kosten des einzelnen Gesprächs müssen in der Folge nicht mehr selbst getragen werden. Zudem ist der Umgang mit einem einzigen Firmenhandy, welches zudem für die private Nutzung zur Verfügung steht, sehr viel einfacher, als die Koordination mehrerer Geräte.
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Bildquelle
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