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Lohnfortzahlungsbetrug – So schützen sich Unternehmen effizient
- Details
- Veröffentlicht: Montag, 28. November 2022 15:30
- Geschrieben von Christina Peters
Lohnfortzahlungsbetrug ist für Unternehmen nicht nur lästig, sondern kostet sie eine Menge Geld und kann im schlimmsten Fall existenzbedrohend werden.
Solche Machenschaften reduzieren die Motivation der ehrlichen Mitarbeiter, kosten Produktivität und führen gelegentlich zu einer Verschlechterung der Kundenbindung. Deswegen ist es wichtig, dass sich Unternehmen effizient gegen Lohnfortzahlungsbetrug schützen und alle Maßnahmen ergreifen, um betrügerische Mitarbeiter loszuwerden. Welche Möglichkeiten sie in diesem Zusammenhang haben, erläutert dieser Artikel.
Lohnfortzahlungsbetrug ist für Unternehmen extrem schädlich
Lohnfortzahlungsbetrug ist aus vielfältigen Gründen schlecht für Unternehmen. Auf der einen Seite verlieren sie die Arbeitskraft der krankgeschriebenen Mitarbeiter. Deren Arbeit bleibt liegen oder muss von Kollegen mit erledigt werden. Das setzt die gesamte Belegschaft unter einen enormen Druck und führt zu einer sinkenden Arbeitsmotivation. Wenn wichtige Aufgaben nicht erledigt werden, führt dies häufig dazu, dass Kunden unzufrieden sind und sich die Kundenbindung verschlechtert.
Hinzu kommt, dass Lohnfortzahlungsbetrug eine Menge Geld kostet. Die Unternehmen müssen für die angeblich kranken Mitarbeiter bezahlen, nehmen aber weniger ein. Aus all den genannten Gründen ist Lohnfortzahlungsbetrug kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, gegen die sich Unternehmen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen sollten. Das gilt unabhängig davon, ob sich die betrügerischen Mitarbeiter freie Tage und Urlaub erschleichen oder in der Zeit der Krankschreibung für einen anderen Arbeitgeber tätig werden wollen.
So erkennen Unternehmen einen Lohnfortzahlungsbetrug
Es gibt einige Merkmale, die darauf hinweisen, dass ein Lohnfortzahlungsbetrug vorliegen könnte. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn sich Mitarbeiter häufig krankschreiben lassen und die Atteste von wechselnden Ärzten ausgestellt werden. Die Betroffenen haben dann keinen Hausarzt, dem sie treu bleiben, sondern wenden sich mit Krankheitssymptomen immer wieder an andere Ärzte. Telemedizin ist nicht per se verdächtig, da über digitale Kanäle durchaus seriöse Diagnosen gestellt werden können. Allerdings ist es verdächtig, wenn im Attest unspezifische Symptome genannt werden. Migräne oder Rückenschmerzen sind beispielsweise Krankheiten, die sich nur schwer überprüfen und nachvollziehen lassen.
Dasselbe gilt, wenn Krankschreibungen häufig vor oder nach dem Wochenende beziehungsweise Urlaub eingereicht werden. Einige Mitarbeiter reichen die Krankschreibungen sogar während des Urlaubs ein, um sich zusätzliche Urlaubstage zu sichern. Auch Brückentage und Feiertage werden hierfür häufig genutzt. Ebenfalls ist es verdächtig, wenn ein Arbeitgeber eine Anfrage auf Urlaub ablehnt und die Mitarbeiter genau in dieser Zeit krank sind. All dies sind noch keine Beweise, dass tatsächlich ein Lohnfortzahlungsbetrug vorliegt, es sind aber Hinweise, die Unternehmen stutzig machen sollten.
Bei einem Lohnfortzahlungsbetrug nicht eigenständig ermitteln
Wenn ein Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug vorliegt, entscheiden sich einige Arbeitgeber dafür, selbstständig tätig zu werden und zu recherchieren. Das ist allerdings nicht empfehlenswert. Sollte kein Lotfortzahlungsbetrug vorliegen und die Mitarbeiter fühlen sich trotzdem beschattet und verdächtigt, schadet dies dem Vertrauensverhältnis. Außerdem kann es passieren, dass Angestellte mitbekommen, wenn ihr Unternehmen gegen sie ermittelt. Dann können sie besonders vorsichtig agieren und eventuelle Beweise vernichten.
Deswegen ist es empfehlenswert, bei Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug mit einer, professionellen lokalen Detektei, wie zum Beispiel aus Nürnberg zusammenzuarbeiten. Die Detektive bringen jede Menge Fachwissen und Erfahrung mit und können gerichtsfeste Beweise schnell und effizient sammeln. Häufig arbeiten Detekteien komplett anonym, sodass die Ermittler die Identität der Auftraggeber nicht kennen. Hierdurch ist für eine größtmögliche Vertraulichkeit gesorgt.
Ein konkreter Anfangsverdacht ist wichtig
Bevor gegen einen Arbeitnehmer ermittelt werden darf, muss ein konkreter Anfangsverdacht vorliegen. Ansonsten kann es passieren, dass Ermittlungen als Verletzung des Persönlichkeitsrechts interpretiert werden. Es lohnt sich, sich mit der Detektei auszutauschen, ob ein bestehender Verdacht Ermittlungen bereits rechtfertigt, bevor man die Leistungen von Detektiven in Anspruch nimmt.
Für Ermittlungen reicht ein Anfangsverdacht aus, vor Gericht müssen hingegen konkrete Beweise vorgelegt werden. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Arbeitgeber aufgrund eines Lohnfortzahlungsbetrugs eine fristlose Kündigung aussprechen möchte. In diesem Fall genügt es nicht, den Verdacht auszusprechen, dass eine Krankheit nur vorgetäuscht wurde, sondern der Betrug muss nachgewiesen werden.
Strenge Regeln für Krankschreibungen aufstellen
Eine Möglichkeit, um sich vor Lohnfortzahlungsbetrug zu schützen, besteht darin, strenge Regeln für Krankschreibungen aufzustellen. In vielen Arbeitsverträgen ist festgehalten, dass Arbeitnehmer erst bei einer Krankheitsdauer von drei Tagen oder länger ein Attest vorlegen müssen. Diese Regelung wird häufig ausgenutzt, indem Arbeitnehmer beispielsweise zwei Tage krank sind und dann wieder für einige Tage zur Arbeit erscheinen.
Rein rechtlich haben Unternehmen aber das Recht, ein Attest bereits ab dem ersten Krankheitstag einzufordern. Wichtig ist, dass die entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Durch eine solche Regelung ist es möglich, Fehlzeiten deutlich zu reduzieren und zu verhindern, dass Arbeitnehmer einfach für ein oder zwei Tage nicht zur Arbeit erscheinen. Ob von dem jeweiligen Recht tatsächlich Gebrauch gemacht wird, bleibt den Unternehmen überlassen. Prinzipiell können sie trotzdem erst am dritten Tag ein Attest einfordern. Die Möglichkeit, es ab dem ersten Krankheitstag zu verlangen, ist aber ein wirkungsvolles Mittel im Kampf gegen Lohnfortzahlungsbetrug.
Sorgfältige Recherchen bei der Personalsuche
Wer auf der Suche nach geeigneten Fachkräften für eine offene Stelle ist, sollte genügend Zeit in die Recherche investieren. Einige Arbeitnehmer verlassen sich bei ihrer Personalauswahl ausschließlich auf die Bewerbungsgespräche und die eingereichten Unterlagen. Stattdessen sollte versucht werden, Kontakt zu ehemaligen Arbeitgebern aufzunehmen, um etwas mehr über die jeweiligen Bewerber herauszufinden.
Auf diese Weise ist es möglich, herauszufinden, ob Bewerber in ihren bisherigen Berufen relativ häufig gefehlt haben oder bereits ein Verdacht auf Lohnfortzahlungsbetrug bestanden hat. Durch solche Recherchearbeiten ist es möglich, unsichere Kandidaten herauszufinden und im Bewerbungsprozess auszusortieren. So steigt die Wahrscheinlichkeit, nur solche Menschen einzustellen, bei denen ein Lohnfortzahlungsbetrug unwahrscheinlich ist.
Fazit
Lohnfortzahlung dient eigentlich dazu, kranke Mitarbeiter zu schützen und in Ausnahmesituationen finanziell abzufedern. Leider nutzen einige Angestellte diese Regelung aus, was ihre Arbeitgeber teuer zu stehen kommen kann. Unternehmen sollten einen eventuellen Lohnfortzahlungsbetrug daher nicht einfach hinnehmen, sondern aktiv dagegen vorgehen. Auf diese Weise sparen sie sich eine Menge Kosten, erhalten die Motivation der Belegschaft und riskieren ihre Wettbewerbsfähigkeit nicht. Häufig ist es sinnvoll, eine professionelle Detektei damit zu beauftragen, verdächtige Mitarbeiter unter die Lupe zu nehmen. Hierfür ist es jedoch erforderlich einen konkreten Anfangsverdacht zu besitzen.
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Bildquelle https://pixabay.com/de/photos/frustriert-gesch%C3%A4ft-frust-betonen-4201046/
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