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Die Nachfolge regeln mit "Private Equity"

Veröffentlicht am 22. Oktober 2012
Geschrieben von Patrick Marous

In zahlreichen deutschen, familiengeführten Unternehmen wird das Thema "Nachfolgeregelung" immer akuter. Viele Private Equity-Firmen sehen hier ein wichtiges Betätigungsfeld. Doch wer seine Nachfolge per Management Buy Out regeln will, muss sich rechtzeitig darauf vorbereiten. Ein Unternehmer, der sich aus Altersgründen kurz- oder mittelfristig zurückziehen und seine Gesellschaftsanteile abgeben möchte, muss sich schon im voraus über einige Punkte im Klaren sein. Eine rechtzeitige Planung der Firmenübergabe kann helfen, Fehler und Risiken zu vermeiden, vor allem wenn es auch darum geht, das eigene Vermögen zu sichern.

Zum Einen ist ein kompletter Unternehmensverkauf denkbar, z.B. dann wenn sich das Unternehmen dem stetigen Wettbewerbsdruck nicht mehr stellen und ein strategischer Partner die Kontinuität sichern kann. Ein Verkauf bietet sich jedoch nur an, wenn die nachhaltige Ergebnissituation sowie die Wachstumspotenziale des Unternehmens gesichert sind, da ansonsten ein Abschlag auf den Verkaufspreis zwingend ist. Zum Anderen möchten aber viele Unternehmer die Unabhängigkeit ihrer Firma bewahren und ihr Lebenswerk nicht einfach aufgeben.

 

 

Dies ist im Rahmen eines Management Buy Outs möglich. Das mittlere Management, das auf einen derartigen Schritt und eine solche Verantwortung allerdings vorbereitet werden muss, kann aber in den meisten Fällen das Unternehmen nicht aus eigener Finanzkraft übernehmen. Sie sind auf Beteiligungsgesellschaften oder Beteiligungskapital von Privatinvestoren angewiesen, die nicht nur ihre Finanzkraft, sondern auch ihr Netzwerk bzw. ihre Kontakte einbringen und so dem Unternehmen neue Möglichkeiten eröffnen. Gibt es im Unternehmen kein unternehmerisch denkendes Management mit der Bereitschaft, sich auch finanziell zu engagieren, muss u.U. ein externer Nachfolger gesucht werden. Dabei wird von einem Management Buy In gesprochen.

Parallel zu der internen oder externen Suche nach einem Nachfolger muss der Unternehmer beginnen, eine Basis für den Einstieg von Finanzinvestoren zu schaffen. Diese sind an transparente Kommunikation gewöhnt. Dies bedeutet, dass aussagefähige Managementinformationssysteme und Risikomanagement- oder Controlling-Instrumente aus- bzw. aufgebaut werden müssen (Nähere Details während unseres Seminars am 06.06.2002 zum Thema Rating).

Die Auswahl der richtigen Beteiligungsgesellschaft ist ebenfalls entscheidend. Hier kann eine Beratung von Vorteil sein, denn es gilt die Übernahme zu strukturieren, die Finanzierung zu optimieren und alle Parteien an einen Tisch zu bringen. Bei solchen Gesprächen müssen Vertrauen und Diskretion oberste Devise sein.

Private Equity Gesellschaften können aber nicht nur in Fragen der Nachfolgeregelung von Interesse sein. Da das Kreditgeschäft mit dem Mittelstand für Finanzinstitute nicht mehr rentabel genug ist und deutsche Unternehmen mit einer durchschnittlichen Eigenkapitalquote von nur 15 bis 25% im europäischen Vergleich relativ hoch verschuldet sind, ziehen sich immer mehr Geschäftsbanken aus dem traditionellen Kreditgeschäft zurück.

Kapital wird daher in Zukunft verstärkt von Beteiligungs- und Wagniskapitalgesellschaften kommen, die dann eine Minderheits- oder Mehrheitsbeteiligung eingehen. Verzinst wird das von den Finanzinvestoren eingesetzte Kapital am Ende des Beteiligungsverhältnisses, i.d.R. nach drei bis fünf Jahren, durch den Verkaufserlös. Der Finanzinvestor wird seine Anteile nach diesem oder einem noch längeren Zeitraum an einen anderen Investor (sog. Trade Sale) verkaufen oder an die Börse bringen (IPO), sofern die Gesellschaft dafür den Anforderungen entspricht. Die Anforderungen für einen Börsengang sind u.a. eine Mindestgröße der Unternehmung sowohl hinsichtlich des Umsatzes als auch der Erträge. Unter diesen Voraussetzungen können deshalb auch große familiengeführte Unternehmen die Frage der Nachfolgeregelung durch einen Börsengang regeln, wobei dies eher die Ausnahme bildet.

 

 

Der Unterschied bei einer Private Equity Beteiligung im Gegensatz zu einem Börsengang liegt darin, dass es zu keiner Abhängigkeit von Kapitalmärkten kommt und sich ein Finanzinvestor grundsätzlich an Unternehmen unterschiedlicher Größe und Phasen im Lebenszyklus beteiligen.

Des Weiteren sind Mischformen zwischen einer Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung (sog. Mezzanine Capital), auch bei einer Nachfolgeregelung, durchaus möglich und in vielen Fällen nützlich. Allerdings erfordert jede dieser Varianten eine gute Vorbereitung, vor allem fundierte Kenntnisse der Finanzmärkte und ausgezeichnetes finanzwirtschaftliches Wissen, um den Anforderungen aller Parteien gerecht zu werden.

Kontaktdaten
Patrick Marous Kaufmännischer Leiter ConPAIR AG

Tel.: +49 201 89 68 915
Fax: +49 201 89 68 950
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www.conpair.de

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