Kündigungsrecht bei Depressionen: - Was Betroffene und Arbeitgeber wissen sollten
Psychische Erkrankungen wie Depressionen können jeden treffen. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit erkranken in Deutschland schätzungsweise zwanzig von hundert Menschen im Laufe ihres Lebens an einer Depression. Glücklicherweise überwinden die meisten Menschen die Erkrankung nach einiger Zeit.
Während der akuten Krankheitsphase geht es vielen Betroffenen allerdings sehr schlecht. Alltägliche Aufgaben erscheinen wie unüberwindbare Hindernisse und an Arbeit ist vorerst gar nicht zu denken.
Oft werden depressive Menschen von ihrem Arzt eine Zeit lang krankgeschrieben. Doch irgendwann stellen sich Betroffene und Arbeitgeber die Frage, wie es weitergehen soll.
In diesem Blogbeitrag geht es darum, welche Rechte Betroffene und Arbeitgeber haben.
Kann der Arbeitgeber einem depressiven Menschen kündigen?
Bis ein depressiver Mensch seinen Arbeitsplatz verliert, ist es ein langer Weg. Denn damit der Arbeitgeber eine wirksame Kündigung aussprechen kann, müssen in Deutschland laut Kündigungsschutzgesetz (KSchG) einige Bedingungen erfüllt sein:
Negative Gesundheitsprognose
Die Prognose des Arztes über den Krankheitsverlauf muss negativ sein. Das heißt, es ist nach Ansicht des behandelnden Facharztes in nächster Zeit keine Besserung abzusehen. Bevor man allerdings eine solche Bescheinigung erhält, müssen verschiedene Therapieformen erfolgen. Nur wenn sich nach längeren Behandlungsmaßnahmen keine Erfolge zeigen, erhält ein Erkrankter eine negative Gesundheitsprognose.
Starke Beeinträchtigungen der betrieblichen Abläufe
Damit ist gemeint, dass der erkrankte Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum immer wieder seinen Pflichten nicht nachkommt und die Firma dadurch eine unzumutbare finanzielle Belastung erleidet. Beispielsweise weil eine weitere Person eingestellt werden muss, welche die Tätigkeiten übernimmt.
Nach aktueller Rechtsprechung liegt ein erster Kündigungsgrund vor, wenn der Betroffene länger als 18 Monate ausfällt (Langzeiterkrankung). Aber auch häufige Fehltage innerhalb eines kurzen Zeitraums können die betrieblichen Abläufe stören.
Kein "leidensgerechter" Arbeitsplatz möglich
Wenn ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung seine Aufgaben nicht mehr so wie früher erledigen kann, muss der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob der Arbeitsplatz an die veränderte Situation angepasst werden kann. Beispielsweise kann man eine Vollzeitstelle in Teilzeit umwandeln. Sollte es sich um Schichtarbeit handeln, bringt oft der Verzicht auf Nachtschichten eine große Erleichterung für depressive Menschen.
Sobald sich der Zustand des erkrankten Menschen wieder bessert, kann über eine schrittweise Wiedereingliederung nachgedacht werden.
Nur wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass es nicht möglich ist, einen leidensgerechten Arbeitsplatz anzubieten und auch die beiden anderen Kriterien erfüllt sind, kann er eine rechtswirksame Kündigung aussprechen.
Welche Alternativen gibt es zur Kündigung durch den Arbeitgeber?
1. Kündigung durch den Betroffenen
Manchmal ist der Arbeitsplatz einer der Gründe, die zur Depression geführt haben. Vielleicht sind Sie von den Kollegen auf sehr niederträchtige Art gemobbt worden oder Ihr Chef ist ein Choleriker? Eine Depression ist immer auch ein Anlass, das Leben neu zu ordnen und Dinge, die einem schaden, hinter sich zu lassen. In diesem Fall ist die Eigenkündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen eine Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Allerdings verlieren Sie in dem Fall sämtliche Ansprüche auf eine Abfindung. Deshalb ist es ratsam, vorher einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren.
2. Auflösungsvertrag
Mit einem Auflösungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich, das Arbeitsverhältnis zu einem gewählten Zeitpunkt zu beenden. Als Erkrankter haben Sie die Möglichkeit, eine Abfindung zu vereinbaren. Allerdings könnte sich ein Aufhebungsvertrag auf den Bezug von Arbeitslosengeld I auswirken. Eine Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wäre deshalb auch hier dringend anzuraten. Auch der Betriebsrat kann Mitarbeiter in Krisenzeiten unterstützen.
Welche Fristen sind bei einer Kündigung wegen Krankheit zu beachten?
Falls Sie von Ihrem Arbeitgeber aufgrund der Depressionserkrankung gekündigt werden, können Sie innerhalb von drei Wochen nach Eingang der Kündigung Einspruch erheben. Sollten die oben genannten Voraussetzungen für eine rechtswirksame Kündigung nicht erfüllt sein, haben Sie gute Erfolgsaussichten.
Wie kann mir ein Fachanwalt für Arbeitsrecht helfen?
Letztendlich ist eine Kündigung aufgrund einer psychischen Erkrankung immer an eine Interessenabwägung zwischen dem Betroffenen und dem Arbeitgeber geknüpft. Es sollte in Ihrem speziellen Fall geprüft werden, ob eine Kündigung gerechtfertigt ist. Es gibt Fachanwälte für den Fall einer Kündigung wegen Depression - Rotwang Law wäre hier ein Beispiel.
Beispielsweise kann der Anwalt mit einer Kündigungsschutzklage aufgrund einer positiven Gesundheitsprognose der behandelnden Fachärzte eine bereits ausgesprochene Kündigung anfechten.
Fazit
Aufgrund des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) können depressive Menschen nur dann entlassen werden, wenn eine negative Gesundheitsprognose besteht, sie den betrieblichen Ablauf stören und kein leidensgerechter Arbeitsplatz geschaffen werden kann.
Sind diese strengen Kriterien nicht erfüllt, können Betroffene eine Kündigung gerichtlich anfechten.
Da allerdings hinter jedem depressiven Menschen eine eigene Geschichte steht, gibt es keine Pauschallösungen. Daher muss jeder Fall individuell betrachtet werden. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann sowohl Betroffene als auch deren Arbeitgeber beraten und so zu einer guten Lösung beitragen.
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Bildquelle https://pixabay.com/de/photos/blau-m%c3%a4dchen-traurig-gesicht-kopf-1382940/
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