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Finanzielle Probleme im Unternehmen - So lösen sie Ihre GmbH auf

Veröffentlicht am 18. Juli 2022
Geschrieben von Christina Peters

GmbH auflösen bei Firmenproblemen

Bei bestehenden finanziellen Firmenproblemen in der GmbH steht oftmals eine Firmenauflösung im Raum. Eine Firmenauflösung hat nicht nur einen emotionalen Effekt, sondern auch die rechtliche Seite muss genauestens beachtet werden.

Mittlerweile gibt es zahlreiche Spezialisten, und Anbieter welche sich mit den Themen Rund um die Auflösung einer GmbH beschäftigen und damit einen einfachen, schnellen und unkomplizierten Ausstieg aus der Verpflichtung bieten.

Damit die GmbH Rechtssicher beendet wird, muss die Auflösung der GmbH immer in 2 Schritten durchgeführt werden. Die allgemeine Einstellung der Geschäftstätigkeit, sowie der Entzug der vorhandenen und benötigten Unterlagen für den Geschäftsbetrieb genügen nicht für eine rechtskräftige Auflösung und führt nicht zur Löschung im Handelsregister.

Folgende zwei Schritte müssen zwingend in einer Auflösung der GmbH unternommen werden:

  1. Die Auflösung (§ 60 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung = GmbHG)
    Die Abwicklung beziehungsweise Liquidation (§§ 66 ff GmbHG)
  2. Die Löschung

 

Die Auflösung

Die Auflösung einer Firma bemittelt das Ende der Tätigkeit als GmbH und bedeutet, dass die Schritte zur Abwicklung bereits eingeleitet werden. Die Gesellschaft besteht immer noch, jedoch hat sich der Gesellschaftszweck verändert. Die Verwertung und die Abwicklung des Gesellschaftsvermögens stehen jetzt im Fokus der Gesellschaft. Wurde ein Auflösungsbeschluss gefasst, erlischt die Vertretungsbefugnisse der Geschäftsführer.

Die Gründe, welche zu einer Unternehmensauflösung führe können, sind in § 60 GmbHG genannt. Jedoch führt meist ein Beschluss durch die Gesellschafter zur Auflösung der GmbH. Ist im Gesellschaftsvertrag nichts anderes genannt, muss zur Auflösung eine Mehrheit von ¾ Stimmen vorhanden sein. Ist ein Auflösungsbeschluss gefallen. Ist dieser per sofort laut § 48 GmbHG gültig. Auch kann ein Wirkungsdatum in der Zukunft vereinbart werden.

Sobald die Eintragung im Handelsregister erfolgt, beginnt die Auflösung. Ebenfalls angemeldet werden müssen die Liquidatoren der Gesellschaft. Normalerweise werden die amtierenden Gesellschafter zu Liquidatoren ernannt.  Dies kann jedoch dadurch umgangen werden, dass durch den Gesellschaftervertrag oder durch den Beschluss der Gesellschafter bestimmt werden.

Die Liquidatoren sind bei der Anmeldung im Handelsregister dazu verpflichtet, dass keine. Straf – Gewerbliche- oder Berufsrechtliche Gründe gegen ihre Bestellung vorliegen. 

Auch sind die Liquidatoren für einen ordentlichen Ablauf der Löschung zuständig.  Wird eine GmbH wegen Vermögenslosigkeit gelöscht, liegt dies jedoch nicht im Zuständigkeitsbereich der Liquidatoren. Die Vertretung der GmbH nach außen wird nach dem Eintrag ins Handelsregister durch die Liquidatoren vertreten.

Die wichtigsten Pflichten und Handlungen der Liquidatoren sind wie folgt:

  • Laufende Geschäfte beenden (Solange sich die Auflösung noch im Abwicklungsprozess befindet, können neue Geschäfte eingegangen und abgewickelt werden)
  • Alle wichtigen Pflichten der aufgelösten GmbH erfüllen, Hinterlegungen zu sichern
  • Das Vermögen der vorhandenen GmbH darf weiterhin bis zur Löschung in Geld umgewandelt werden
  • Gerichtlich und außergerichtlich die Gesellschaft vertreten
  • Weiterhin im Namen der Firma unterzeichnen, allerdings mit dem Zusatz  ABC- GmbH in Liquidation / ABC – GmbH i.L.
  • Zu Beginn der Liquidation muss eine Eröffnungsbilanz inklusive eines erläuternden Berichts erstellt werden: zum Jahresschluss einen Jahresabschluss sowie ein Lagebericht. Kurz vor Ende der Liquidation muss die Schlussbilanz erstellt werden.

Laut § 65 Absatz 2 S. 1 GmbHG müssen die Liquidatoren den Gläubigern die Auflösung via dem sogenannten Gläubigeranruf bekannt machen und die Gläubiger dazu auffordern, sich bei der Gesellschaft zu melden. Des Weiteren hat die Bekanntmachung einmal in den Gesellschaftsblättern zu erfolgen. 

Nachdem das Vermögen auf die Gesellschafter verteilt wurde, ist die Liquidation beendet. Dies bedeutet keine Vollbeendigung der Gesellschaft, sondern das Abwicklungsverfahren wurde abgeschlossen. Die Liquidatoren haben nun eine Schlussabrechnung zu erstellen, die 

am Schluss elektronisch und in öffentlich beglaubigter Form an das Handelsregister gesendet werden muss. Mit dieser Schlussabrechnung wird das Registergericht die GmbH im Handelsregister löschen.

Die GmbH ist nicht mehr im Handelsregister als Rechtsperson existent, sobald sie im Handelsregister gelöscht ist. 

Laut §74 Abs. 2 GmbHG müssen Bücher und Schriften der GmbH 10 Jahre bei einem Gesellschafter oder einer Dritten Person aufbewahrt werden. Dies gilt ab dem Datum der Löschung.

 

Insolvenz

Wird eine GmbH durch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, wie beispielsweise in dem Fall von Firmenproblemen, zur Löschung gezwungen, findet die Abwicklung nach den Regeln des Insolvenzrechtes statt. 

Geschäftsführer und Gesellschafter haben die Pflicht, bei Überschuldung oder bei Zahlungsunfähigkeit der GmbH spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.

 

Löschung wegen Vermögenslosigkeit

Sobald eine GmbH über keinerlei Vermögen mehr verfügt, welches für die Gläubigerbefriedigung oder eine Verteilung unter den Gesellschaftern in Betracht kommt, ist ein Liquidationsverfahren nicht mehr Sinnvoll. Die Löschung aus dem Registergericht wegen Vermögenslosigkeit ist in diesem Falle der Auflösungsgrund. Damit erfolgt eine sofortige, liquidationslose Beendigung der Gesellschaft.

Ein Gericht kann bei diesen Situationen eine Löschung von Amtes wegen vornehmen.

Die Vermögenslosigkeit ihrer Gesellschaft sollte zwingend immer von dem Unternehmer genau geprüft werden. Wichtig zu wissen ist, jegliche offenen Gläubigeransprüche (Bsp. des Finanzamtes, Justiz, Staatsschulden) bringen eine vermögenslose Gesellschaft in die Überschuldung. Dadurch kann eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit nicht mehr eingeleitet werden. Ist jedoch ein geringes, bewertbares Vermögen vorhanden, bedeutet dies, dass keine Vermögenslosigkeit vorhanden ist.

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Bildquelle https://pixabay.com/de/photos/rechts-advocacy-lex-rechtsanwalt-4703934/

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