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Welche Möglichkeiten der Rechtsform für Start-ups sind empfehlenswert?
- Details
- Veröffentlicht: Freitag, 18. März 2022 11:36
- Geschrieben von Anja Walther
Ein Start-up zu gründen, ist ein planungsaufwändiges Unterfangen. Das Erstellen eines Konzeptes, Kalkulationen von erwarteten Einnahmen und Ausgaben und das Finden von passenden Finanzierungen sind nur Teile eines Ganzen, wenn es darum geht einen Businessplan aufzustellen. Viele finanzielle und rechtliche Fragen sind davon abhängig, welche Unternehmensform wir wählen.
Diese wiederum wird durch Faktoren bestimmt, die wir in unserer Planung vorgeben. Welche Rechtsformen gibt es für Unternehmen, und welche eignen sich am besten für Existenzgründer?
Was ist eine Rechts- oder Unternehmensform?
Registrieren wir unser Unternehmen, müssen wir dabei eine Rechtsform auswählen. Diese, auch Unternehmensform genannt, gibt uns die rechtlichen Rahmenbedingungen vor, an die wir uns bei unseren unternehmerischen Tätigkeiten halten müssen. Diese Wahl beeinflusst Steuer- und Buchführungspflichten, diverse Formalitäten bei der Gründung, aber auch, wie das Image und die Chancen des Unternehmens bei den Banken und Investoren ankommen, die wir als Finanzierungspartner in Betracht ziehen.
Wie die Rechtsformen sich gestalten, wird durch Rechtstexte wie das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Handelsgesetzbuch (HGB) und das Gesetz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) vorgegeben. Sie teilen sich in Personen- und Kapitalgesellschaften ein. Dazu gehören:
Personengesellschaft
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
- KG (Kommanditgesellschaft)
- OHG (Offene Handelsgesellschaft)
- GmbH & Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft)
- PartG (Partnerschaftsgesellschaft)
Kapitalgesellschaft
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
- Unternehmergesellschaft, kurz UG (haftungsbeschränkt)
- gGmbH (gemeinnützige GmbH)
- AG (Aktiengesellschaft)
- SE (Societas Europaea)
Daneben gibt es noch spezifischere Unterteilungen. Als Holding GmbH verstehen wir zum Beispiel keine eigene Rechtsform. Wenn wir eine Holding GmbH gründen, entschließen wir uns stattdessen für eine Kapitalgesellschaft, in diesem Fall eine GmbH, mit einer spezifischen Verwaltungsstruktur der darin enthaltenen Unternehmen.
Unterschiede Personen- & Kapitalgesellschaft
- Bei Personengesellschaften handelt es sich um einen Zusammenschluss an Einzelpersonen, die sich als Gründer zusammentun. Deshalb haften sie bei ihrer Absicherung mit ihrem privaten Vermögen. Im Gegenzug dazu ist der Gründungsablauf weniger komplex, da weniger bürokratischer und finanzieller Aufwand anfällt.
- Bei der Kapitalgesellschaft kann dafür ein eigenes Kapital aufgebaut werden und in Schadensfällen wird mit einem gemeinschaftlichen Vermögen gehaftet. Als Bedingung und definierender Faktor für diese beschränkte Haftung dient das Stammkapital, das bei der Gründung eingezahlt werden muss.
Gängige Rechtsformen
Die Vorgaben und Inhalte einer Rechtsform sind komplex. Deshalb wird die Auswahl der passenden Unternehmensform meist in Beratungen mit einem kompetenten Unternehmens- oder Steuerberater getroffen. Sie kennen die branchenbedingten Eigenheiten und können anhand der individuellen Vorgaben des Gründers entscheiden, wo die meisten Vorteile liegen.
Welche Rechtsform sich eignen, wird durch mehrere Faktoren beeinflusst. Dazu gehören beispielsweise:
- die Anzahl der Gründungsmitglieder
- das Stammkapital der einzelnen Gründer
- der gewünschte Gründungsaufwand
- ob die Gründer privat haften oder die Haftung beschränkt werden muss
- ob das Unternehmen gemeinnützig sein soll
- welche Finanzierungsarten angedacht sind
- und vieles mehr.
Hier gibt es einen Überblick über die meistgenutzten Rechtsformen für Privat- und Kapitalgesellschaften:
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH ist die häufigste Form der Kapitalgesellschaften. Ihr großer Vorteil ist es, dass die Gründer im Fall des untergehenden Unternehmens nicht mit ihrem gesamten Privatvermögen für Verluste aufkommen müssen. Stattdessen müssen sie nur die Höhe der getätigten Stammeinlage oder die Höhe des Gesellschaftsvermögens dafür nutzen.
Bei der Gründung wenden sich Einzelpersonen an einen Notar, um einen beglaubigten Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Alternativ können sich auch mehrere Gesellschafter dafür zusammenschließen. Der Nachteil bei diesem Verfahren: ein Stammkapital von mindestens 25.000 € muss bei der Gründung zur Hälfte eingezahlt werden.
Als Sonderform gilt die gGmbH, die gemeinnützige GmbH, die für Unternehmen mit gemeinnützigen und sozialen Zielen gilt. Durch diese Rechtsform erhält das Unternehmen die Steuervorteile und Privilegien von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen.
Dazu zählt beispielsweise die Möglichkeit, Spenden anzunehmen. Sie kann zusätzlich vollständig oder teilweise von der Umsatzsteuer, der Körperschaftssteuer, dem Solidaritätszugschlag und der Gewerbesteuer befreit werden. Einziger Unterschied zu der Gründung einer GmbH ist der feste Nachweis der Gemeinnützigkeit und deren Verankerung in der Satzung der Gesellschaft.
Eine weitere Unterform ist die UG, die Unternehmergesellschaft. Im Gegenzug dafür, dass 25 Prozent des Jahresabschlusses zwingend als Rücklagen gebildet werden müssen, muss die UG kein (bzw. 1 €) Stammkapital aufwenden. Für die Gründung schließen sich zwei bis drei Gesellschafter zusammen, um ihr Unternehmen in das Handelsregister eintragen zu lassen, wonach es vollumfänglich haftungsbeschränkt ist.
Bei der bereits erwähnten Holding GmbH gilt das Unternehmen juristisch gesehen als eine normale GmbH. Dabei erhält diese durch die Holding-Struktur aber steuerliche Vorteile (Einkünfte sind zu 95 % steuerfrei). Sie wird dadurch definiert, dass das Unternehmen in eine Muttergesellschaft mit einem oder mehreren Tochterunternehmen eingeteilt ist, die wirtschaftlich voneinander abhängig sind, aber operativ eigenständig handeln.
GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Die GbR ist eine Personengesellschaft und kann bereits von zwei Personen gegründet werden und bedarf dafür einen formlosen Antrag ohne Stammkapital. Das heißt, sie müssen dafür nicht zu einem Notar, um einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen – diese Handlung lohnt sich aber dennoch. Im Gegenzug zu dieser einfachen Gründung haften die Gründer im Ernstfall mit ihrem gesamten Privatvermögen. Deshalb lohnt sich diese Rechtsform vor allem dann, wenn man kein großes Risiko erwartet.
Daneben ist die GbR für das spätere hinzuziehen von Investoren nur schlecht geeignet, denn diese sind dann automatisch an der Haftung beteiligt. Ein Vorteil ist aber, dass die Jahresabschlüsse einer GbR im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen nicht verpflichtet offengelegt werden müssen.
GmbH & Co. KG – Kapital- und Kommanditgesellschaft
Die GmbH & Co. KG vereint die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften. Bei der Gründung gibt es kein Stammkapital. Dafür besteht das Gründerteam aus mindestens zwei Beteiligten: dem Komplementär und dem Kommandist. Gerät das Unternehmen in Schieflage, haftet der Kommandist beschränkt mit seiner Einlage. Der Komplementär haftet dafür uneingeschränkt. Dadurch kann die GmbH & Co. KG ein komplexes Unterfangen sein, das sich vor allem für bereits erfahrene Gründer eignet.
AG – Aktiengesellschaft
Die AG lohnt sich für Unternehmer, die bereits bei der Planung absehen können, dass sie in Zukunft häufig Kapitalbeträge beschaffen müssen. Dadurch ist das Hinzuziehen von Investoren erleichtert, da das Grundkapital der Firma in Aktien zerlegt wird, die aufgekauft werden können. Der Nachteil ist, dass zur Gründung mindestens 50.000 € Grundkapital bestehen muss, das in die mindestens mit 1 € Nennwert datierten Aktien geteilt wird.
Auch die AG kann sehr komplex sein, da sie sich in viele verschiedene Unterformen gliedert. Sie kann beispielsweise börsennotiert oder nicht börsennotiert oder als Ein-Personen-AG auftreten. Sie ist zudem oft mit einem höheren organisatorischen Aufwand verbunden als andere Gesellschaften. Hier müssen Hauptversammlungen unter den Aktien-Besitzern angeboten und sich an die Ad-hoc-Publizität (Offenlegungspflichten) gehalten werden.
Eine AG wird häufig durch eine Umwandlung eines bestehenden Unternehmens gegründet. Das passiert zum Beispiel, wenn eine GmbH an die Börse gehen möchte, da sie regelmäßig neues Kapital benötigt.
Können Rechtsformen gewechselt werden?
Wenn sich unser Unternehmen in eine andere Richtung entwickelt, als geplant, oder wir bei der Gründung einen Fehler gemacht haben, können wir die Rechtsform der Firma auch ändern. Dieser Wechsel ist aber bürokratisch aufwändig und kostspielig. Es bietet sich also an, lieber vor dem Gründen bereits rechtzeitig und im Detail an die Auswahl der Rechtsform heranzugehen.
Fazit
Die Rechtsform beeinflusst die Gesetze, Vorgaben und steuerliche Vorteile, die ein Unternehmen nach der Gründung hat. Es gibt eine große Zahl verschiedener Unternehmensformen sowie immer neue Gesetzesvorschläge für neue Varianten, wie aktuell die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen.
Grundsätzlich gibt es bei den Rechtsformen zwei grundlegende Unterschiede. Bei der Personengesellschaft sind die Gründer mit ihrem Privatvermögen verpflichtet, für Verluste aufzukommen. Bei einer Kapitalgesellschaft ist diese Haftung dafür beschränkt, meist auf das Stammkapital von 25.000 €.
Welche Rechtsform sich eignen, hängt von den spezifischen Bedingungen und Bedarfen eines Unternehmens ab. Andersherum übt sich auch die Wahl der Rechtsform darauf aus, wie komplex und aufwändig die Gründung verläuft. Was genau sich für das eigene Unternehmen eignet, lässt sich am besten durch die Begleitung von Steuer- oder Unternehmensberatungen ermitteln. Sie haben das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um die vorteilhaftesten Rechtsformen für ein Unternehmen zu finden.
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Bildquelle https://unsplash.com/photos/Lks7vei-eAg
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