Der Einsatz von GPS-Ortungssystemen in der Tourenplanung
Logistik war schon immer eine besondere Herausforderung. Von der Beschaffung über die Einlagerung bis hin zum sachgerechten wie schnellen und effizienten Weg des Versandes sind zahlreiche Aspekte aufeinander abzustimmen. Durch den Einsatz von GPS Ortungssystemen lässt sich die Logistik noch besser koordinieren. Außerdem spart man Zeit, Kraftstoff und damit bares Geld.
Vorteile der GPS-gesteuerten Routen- und Tourenplanung
Ob Taxiunternehmen, Pizzaservice oder Paketdienst, die Vorteile moderner Planungs- und Ortungssysteme wie von Fleetgo.de sind mannigfaltig. Viele relevante Aspekte helfen nicht nur bei der eigenen Logistik, sondern stellen auch für Kunden beziehungsweise Geschäftspartner einen zusätzlichen Service dar. Die GPS Ortung ermöglicht
... eine minutengenaue Vorplanung:
Wie lang braucht ein Fahrzeug, um sein Ziel zu erreichen? Durch die zusätzliche Einbeziehung von Verkehrs- und Wetterdaten ist eine präzisere Tourenplanung möglich als jemals zuvor. Liegt eine Tour weiter in der Zukunft, helfen Vorhersagen wie Erfahrungswerte, etwa in Bezug auf einzelne Zwischenstopps, zu einer exakten Vorausberechnung. Natürlich sind bestimmte Faktoren nicht vorhersehbar. Trotzdem ist das sich insgesamt abzeichnende Bild in den meisten Fällen durchaus verlässlich. Dies gilt insbesondere bei Touren mit vergleichsweise wenigen Fahrkilometern bei überdurchschnittlich vielen Zwischenhalten.
... die Live-Verfolgung von Fahrzeugen:
Wann genau wird das Paket oder die Pizza geliefert? In einer zeitlich immer enger getakteten Welt ist eine solche Information für zahlreiche Menschen weit mehr als nur eine Spielerei. Wer exakt im richtigen Moment auf die Lieferung vorbereitet ist, sorgt dadurch für schnellere Abläufe und dadurch für einen messbaren Zeitgewinn. Zudem sind die Adressaten dann tatsächlich im richtigen Moment vor Ort – und nicht gerade unter der Dusche oder beim Gassigehen mit dem Hund.
... den Schutz und die Kontrolle:
Nicht nur Geld- beziehungsweise Werttransporte, sondern auch viele andere Fahrzeuge werden zum Schutz von Fahrerin beziehungsweise Fahrer, aber auch von transportierten Waren und / oder Fahrgästen mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet. Bei einer Panne, einem Unfall, dem Diebstahl des Fahrzeugs oder in einer sonstigen Notsituation lässt sich der Standort des Fahrzeuges erkennen, um anschließend die richtigen Schritte in die Wege leiten zu können.
Durch die Echtzeit-Verfolgung der Fahrzeugflotte lassen sich Routen nicht nur voraus-, sondern bei Bedarf auch umplanen. Das Resultat sind reibungslose Abläufe und eine nicht unerhebliche Zeit- und Kraftstoffersparnis.
Ist die GPS Ortung aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig?
Unternehmen, die in Firmenfahrzeugen auf die GPS-Ortung setzen, müssen sich in jedem Fall an die geltenden Datenschutzvorschriften halten. Per se ist der Einsatz in betrieblich genutzten Fahrzeugen zulässig, sofern Unternehmen dabei einen legitimen Zweck verfolgen und sich auf die gültige Fassung der Rechtsgrundlage stützen. Legitime Zwecke im Sinne des Gesetzes sind etwa die Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie die Verbesserung der persönlichen Sicherheit der Fahrerin beziehungsweise des Fahrers. Aber auch die hier beschriebene Einsatzkoordination kann einen solchen Zweck darstellen.
Grundlage für die Zulässigkeit der GPS-Ortung von Fahrzeugen bilden aus behördlicher Sicht unterschiedliche Paragraphen, die auch die Arbeitnehmerrechte mit einbeziehen. Datenschutzrechtlich unproblematisch ist etwa die punktgenaue Ortung von Firmenfahrzeugen für die Koordination von Folgeaufträgen.
Gemäß § 26 Abs. 1 BDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO ist aber auch die Ortung zum Zwecke der Erfassung von Arbeitszeiten zulässig. Anders verhält es sich etwa bei der Verarbeitung von Streckendaten, die der Rückverfolgung einer Auftragsfahrt oder die Erhebung von Informationen zur Fahrgeschwindigkeit dient.
Hier gelten die Rechte des Arbeitnehmers in der Regel als besonders schutzwürdig, sodass eine derartige Nachkontrolle nicht zulässig ist. Gemäß § 26 Abs. 2 BDSG i.V.m. Art. 7 DSGVO kann ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Beschäftigungsverhältnisses seine Einwilligung zur Erhebung von GPS-Daten geben.
Auch aus der Sicht der Aufsichtsbehörden ist die aktuelle Rechtsprechung allerdings kritisch zu bewerten. In jedem Fall müssen die äußerst strengen Formvorschriften eingehalten und die Arbeitnehmer über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt werden.
Aufgrund der genannten Rechtsvorschriften sind interessierte Unternehmen angeraten, sich für den Einsatz von GPS-Ortungssystemen an ein spezialisiertes Fachunternehmen zu wenden. Dort weiß man um das aktuelle Datenschutzgesetz und die ggf. branchenabhängig zu beachtenden Auflagen. Damit ruht die GPS-Ortung auf einem stabilen, rechtskonformen Fundament.
Was kostet die Verwendung eines GPS Ortungssystems?
Die reine Installation eines GPS Trackers ist sehr preisgünstig zu bekommen. Entsprechende Geräte findet man im Handel für weniger als 100 Euro, hinzu kommt eine SIM-Karte für die Verbindung zu einem Kontroll- beziehungsweise Steuergerät.
Aus den bereits beschriebenen Gründen ist es allerdings nicht empfehlenswert, einen solchen GPS Tracker auf eigene Faust und in Unkenntnis der aktuellen Rechtslage zu installieren. Spezialisierte Fachunternehmen hingegen liefern nicht nur die Hardware, sondern beantworten auch alle wichtigen Fragen in Bezug auf den Datenschutz. Eine ausgeklügelte Software sorgt für einen bestmöglichen Überblick über die installierte Technik.
Je nach Art und Größe der Fahrzeugflotte gibt es maßgeschneiderte Angebote für GPS-Ortungssysteme. Abhängig vom installierten System und den vertraglichen Details können die Kosten unterschiedlich hoch sein. Alle Anbieter versprechen aber unisono, dass sich die Investition in die Technik in vielerlei Hinsicht rechnet. Es dauert nur wenige Minuten, online einige relevante Angaben dazu zu machen, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.
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Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/auto-navigation-gps-fahrzeug-5414514/
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