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Was Unternehmen beim Gefahrguttransport beachten müssen

Veröffentlicht am 17. Juni 2021
Geschrieben von Dr. Cornelia Klaubert

Was müssen Unternehmen bei Gefahrguttransporten beachten?

Für Unternehmen, die Gefahrgüter transportieren müssen, ist es entscheidend, die (internationalen) Richtlinien und Vorschriften zu kennen.

Die Kenntnis dieser Richtlinien und Vorschriften bezüglich des Gefahrguttransports und der Risikovermeidung sowie der besten Praktiken für den Gefahrguttransport gewährleistet einen sicheren Transport von Gefahrgütern. Unternehmen, die mit solchen Materialien umgehen und am Transport beteiligt sind, sind zur Beauftragung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet.

Daher werden wir in diesem Artikel das Thema Gefahrgut und Risikovermeidung für Unternehmen beim Gefahrguttransport näher betrachten.

 

Was sind typische Gefahrgüter?

Eindeutig gefährliche Güter sind zum Beispiel explosive Stoffe, Chemikalien, Gase, Öl, Benzin oder radioaktive Stoffe. Aber auch Klebstoffe, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Streichhölzer, Pestizide, Farben, Lithiumbatterien oder klinische Abfälle.

 

Was ist ein Gefahrguttransport und wer ist außer dem Absender betroffen?

Der Gefahrguttransport, also die Beförderung von gefährlichen Gütern, umfasst nach GGBefG nicht nur die eigentliche Ortsveränderung, sondern u.a. auch:

  • vorbereitende sowie abschließende Handlungen (Verpacken des Gutes, Beladen; Entladen, Auspacken),
  • die Anlieferung und Abnahme der Ware,
  • vorübergehende Aufenthalte im Verlauf des Transports (z.B. Umladung).

 

Gefahrgut beim Landtransport

Die Regeln und Vorschriften für den Landtransport gelten europaweit, ähneln aber weitgehend denen auf anderen Kontinenten. Für den weltweiten Versand und Transport von Gefahrgut sind die Unterschiede jedoch in der Regel bedeutungslos, da die Einhaltung der weltweit einheitlichen Vorschriften für den Luft- oder Seetransport auch den Transport auf dem Landweg im An- und Abflug zu See- oder Flughäfen erlaubt (dazu in den Beförderungspapieren angeben: "Transport nach 1.1.4.2.1").

Es kann jedoch spezielle nationale Vorschriften (in Deutschland z.B. in § 35 GGVSEB - siehe unten) als Regelungen geben, die zusätzlich zu beachten sind. Auch die Regeln und Vorschriften für die einzelnen Verkehrsträger sind weitgehend ähnlich, es gibt aber auch Unterschiede aufgrund spezifischer Gefahren oder Anforderungen für einzelne Verkehrsträger; insbesondere im Luftverkehr gibt es spezielle Vorschriften für den Transport von Gefahrgut. ADR / RID sowie ADN werden alle zwei Jahre aktualisiert, die Spezifikationen und Vorschriften für den Luftverkehr jährlich. In Deutschland werden die Vorschriften für den Land- und Seeverkehr durch das GGBefG verbindlich gemacht, die Anforderungen werden in Verordnungen konkretisiert. Von besonderer Bedeutung sind die

  • GGVSEB - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt, die auf das ADR/RID/ADN verweist,
  • GGVSee - Gefahrgutverordnung See, die auf den IMDG-Code verweist,
  • GGAV - Gefahrgutfreistellungsverordnung, enthält nationale Freistellungen, nur für den Transport innerhalb Deutschlands,
  • GbV - Gefahrgutverordnung.

Die Einhaltung der ICAO-TI ist in der EU durch die unmittelbar verbindliche Verordnung (EWG) Nr. 3922/91, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 859/2008 (Abschnitt R: Transport gefährlicher Güter), vorgeschrieben.

 

Gefahrguttransport im Luftverkehr

Die Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr unterliegt speziellen Vorschriften. Dies gilt auch für die Qualifikation des Personals. Die Klassifizierung von Gefahrgütern folgt internationalen Vorschriften. Dazu gehört die Dangerous Goods Regulation (DGR) der International Air Transport Association (IATA).

 

Was fällt unter Gefahrgut im Luftverkehr?

Gefahrgut-Luftfracht im Sinne des Gefahrgutbeförderungsgesetzes sind Materialien und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes bei der Beförderung Gefahren ausgehen können. Dazu gehören insbesondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, wichtige Gemeingüter oder das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren.

Die korrekte Einhaltung der IATA-Vorschriften liegt in der Verantwortung der Transportunternehmen selbst sowie der am Transport beteiligten Unternehmen, wie Logistikdienstleister, Sicherheitsdienstleistern, und Luftfahrtunternehmen.

Ein fachgerechter und sicherer Umgang bei der Beförderung von Gefahrgut im Luftverkehr ist die Voraussetzung für die Einhaltung der komplexen Vorschriften und Sicherheitsbestimmungen zum Schutz vor Personen-, Sach- und Umweltschäden jeglicher Art. Das kann nur gelingen, wenn jede beteiligte Person entsprechend der Personalkategorie regelmäßig an DGR-Schulungen teilnimmt.

 

Gefahrguttransport auf der Schiene

Die Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter ist eine umfangreiche Sammlung von Grundvorschriften. Sie enthält insbesondere Vorschriften für die Klassifizierung, Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation von Gefahrgut sowie für die Handhabung während des Transports.

20 Prozent der mit der Schiene transportierten Güter sind Gefahrgüter. Der Transport dieser gefährlichen Güter ist nur dann zulässig, wenn während des gesamten Transportvorgangs die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.

Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter mit der Eisenbahn sind in der Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (RID) festgelegt. Durch die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) wird das RID in nationales Recht umgesetzt.

 

Wie lassen sich die Risiken beim Transport und der Lagerung von Gefahrgut minimieren?

Beim Umgang mit Gefahrgut ist ein Höchstmaß an Sicherheit zum Schutz der Allgemeinheit, der Umwelt, von Menschen und Tieren erforderlich. Darüber hinaus führt die Nichteinhaltung von Vorschriften zu Strafen und Bußgeldern - nachzulesen im Buß- und Verwarngeldkatalog.

 

Fazit zum Thema Gefahrguttransport für Unternehmen

Das Thema Gefahrguttransport für Unternehmen ist komplex, weshalb es entscheidend ist, zuverlässige Partner an seiner Seite zu haben. Neben einem eigenen Gefahrgutbeauftragten haben Unternehmen die Möglichkeit, einen externen Gefahrgutbeauftragten zu beauftragen. Immer mehr Unternehmen greifen auf diese Variante zurück, die ihnen mehr Flexibilität bietet, keinen zusätzlichen internen Ressourcen frisst und sogar teilweise günstiger als eine interne Lösung ist. 

Dafür werden flächendeckende IATA-Schulungen angeboten, mit denen die Unternehmen auf den Transport gefährlicher Güter im Luftverkehr vorbereitet werden. Für den Transport von Lithium-Batterien, die als Sonderfall gelten, gilt dies ebenfalls.

 

Über die Autorin

ProSafeCon Logo  

Dr. Cornelia KlauberProSafeCon GmbH

ProSafeCon ist deutschlandweit führender Spezialist im den Bereichen Gefahrgutberatung, Arbeitssicherheit, Beratung zur Gefahrstofflagerung und Abfall.

 

Bildquellen:

Bild 1 https://pixabay.com/de/photos/g%C3%BCterbahnhof-z%C3%BCge-eisenbahn-bahnhof-4789035/

Bild 2 über die Autorin

 

 

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