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Top-Service für radelnde Kunden und Mitarbeiter: Fahrradständer auf dem Firmenparkplatz

Veröffentlicht am 10. Juni 2021
Geschrieben von Nadine Fischer

Fahrradständer auf dem Firmenparkplatz: Service für Kunden und Mitarbeiter

Radfahren ist im Trend. Unternehmen können sich das zunutze machen, indem sie für Kunden und Mitarbeiter Fahrradständer bereitstellen.

 

Auch, wenn im Vergleich zu den Niederlanden in Deutschland weniger Fahrräder unterwegs sind, nimmt deren Zahl doch stetig zu. Immer mehr Bundesbürger entdecken die Vorteile wie Umweltfreundlichkeit, Gesundheitsförderung sowie Zeitersparnis auf kürzeren Strecken. Die ökologische Mobilitätsalternative wird für Familienausflüge ebenso gerne genutzt wie für sportliche Betätigung und den Arbeitsweg.

 

Fahrradbestand 2020

Mit rund 79,1 Millionen Fahrrädern im Jahr 2020 auf unseren Straßen verzeichnete Deutschland den höchsten Bestand aller Zeiten. Einen guten Teil dazu tragen Elektrofahrräder bei, deren Beliebtheit in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist.

Um die Attraktivität des Radfahrens zu steigern, müssen viele unserer Städte in jedem Fall fahrradfreundlicher werden. Die Errichtung von neuen geschützten Radfahrstreifen und -wegen ist dringend erforderlich. Hilfreich ist auch die Anbringung von Haltegriffen an Ampeln, um den Stopp und das Anfahren zu erleichtern.In einigen Regionen wird zurzeit außerdem die Installation von öffentlichen Luftpumpstationen diskutiert.

Von großer Wichtigkeit für Radfahrer ist weiterhin das Angebot von Abstellmöglichkeiten. Unternehmen und Geschäftsinhaber, die Fahrradbügel aufstellen, stehen sowohl für beste Kunden- als auch Mitarbeiterorientierung.

 

Für welche Betriebe sind Fahrradständer und Co. besonders sinnvoll?

Sämtliche Unternehmen, die über Publikumsverkehr oder radelnde Mitarbeiter verfügen, sollten die Möglichkeit bieten, Fahrräder sicher abzustellen. Gleiches gilt, wenn vor Ort eine schlechte Parkplatzsituation gegeben ist. Kunden sowie Angestellte haben somit die Wahl, das Auto zu Hause stehen zu lassen und alternativ das Rad zu nutzen.Dies gilt insbesondere für alle Menschen, die sich im nahen Pendelbereich der Firma befinden.

Die Aufstellung von Fahrradständern trägt zur Kundengewinnung bei: Radler bilden eine enge Gemeinschaft in unseren Städten, der gute Service eines Geschäfts spricht sich schnell herum. Fahrradfahrern wird es leicht gemacht, kurz mit dem Gefährt anzuhalten, um schnell noch etwas einzukaufen. Muss erst nach einem Abstellplatz gesucht werden, verzichten erfahrungsgemäß viele auf den beabsichtigten Besuch eines Ladens.

 

Durch Fahrradabstellanlagen Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit steigern

Jeder Unternehmer leistet einen Beitrag zum Umweltschutz, fördert er seitens der Mitarbeiter und des Kundenstamms die Nutzung von Fahrrädern. Sie sind der Schlüssel zur nachhaltigen Mobilität unserer Zukunft.

Gleichzeitig wirft das Vorhandensein von praktischen Fahrradständern ein überaus positives Bild auf Firmeninhaber: Sie denken mit und sind offen für bedeutende gesellschaftliche Trends. Der Boss zeigt auf diesem Weg, dass er sich für die Belange seiner Angestellten sowie Kunden interessiert und sich an der Zufriedenheit aller orientiert.

 

Verstärkte Regulierung in Städten und Gemeinden

Kommunen und Co. regulieren seit einigen Jahren immer stärker das Aufstellen von Fahrradabstellmöglichkeiten. Neue Verordnungen werden erlassen, die teilweise sogar die Pflicht zum Aufstellen von Fahrradständern vorsehen. Dies gilt vor allem im Bereich von Neubauten und betrifft beispielsweise Mehrfamilienhäuser. Bauherren informieren sich bestenfalls bereits im Vorfeld über die behördlichen Bestimmungen vor Ort. Ist eine Fahrradabstellanlage Pflicht, kann sie gleich bei der Planung des Bauvorhabens mit einbezogen werden.

Bei etablierten Händlern wie bspw. zufor.de finden sich sowohl ein- als auch beidseitig nutzbare Fahrradabstellanlagen. Je nach örtlichen Begebenheiten und dem gewünschten Platzangebot treffen Hauseigentümer ihre individuelle Entscheidung. Garantiert ist: Eine derartige Einrichtung wertet das Mietobjekt auf und steigert seine Attraktivität.

 

Genehmigungspflicht für Fahrradabstellanlagen

In Deutschland erfordert das Aufstellen von Fahrradständern eine Genehmigung. Jede Kommune und Gemeinde hat diesbezüglich ihre eigenen Bestimmungen.

Grob eingeteilt werden die Anlagen in mobile und feste Fahrradständer – beide sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ein wichtiger Aspekt ist, dass diese weder den fließenden Verkehr noch Fußgänger, Rad- und Rollstuhlfahrer beim Passieren behindern.

In der Regel findet sich in den Vorschriften der zuständigen Behörde ein festgelegtes Breitenmaß für den verbleibenden Freiraum rund um die Fahrradabstellanlage. Erst, wenn die Genehmigung erteilt ist, kann sie – mit Augenmerk auf die örtlichen Regelungen – installiert werden.

 

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Bildquelle: https://pixabay.com/de/photos/fahrr%C3%A4der-fahrrad-st%C3%A4nder-2663602/

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