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Sinnvoller Markenschutz: Basisinformationen zu Recherche und Eintragung

Veröffentlicht am 07. Dezember 2016
Geschrieben von Dagmar Recklies

Markenschutz nicht nur für bekannte Marken

Die Marke spielt für Unternehmen heute eine wichtigere Rolle denn je. In Zeiten eines zunehmenden Wettbewerbs und immensen Konkurrenzdrucks durch Webangebote ist der Wiedererkennungswert ein elementarer Faktor auf dem Weg zum Erfolg. Um das mühsam aufgebaute Image langfristig zu schützen, müssen Vorkehrungen getroffen werden. Denn allein mit der kreativen Logogestaltung ist es nicht getan.

Markenschutz beginnt bei der Recherche

Viele Unternehmer gehen leichtsinnig mit dem Thema Markenrecht um. Schwerwiegende Fehler werden oft bereits bei der Gründung gemacht, wenn Wort- und Bildmarken festgelegt werden. Eine sorglose Entscheidung kann verheerende Folgen für einen Betrieb haben. Wer nicht ordentlich recherchiert, riskiert Abmahnungen und existenzbedrohende Schadenersatzklagen. Kommt es beispielsweise zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die eigene Marke von einem Wettbewerber aufgrund von unerlaubten Übereinstimmungen, kann das sehr teuer werden. Vom finanziellen Schaden abgesehen, können derartige Fehler hinsichtlich des bislang aufgebauten Image fatale Auswirkungen haben.

Markenschutz - wichtig nicht nur für bekannte MarkenProblematisch beim Markenrecht ist der enorme Umfang. Für Laien sind die Gesetze und Vorschriften teilweise schwer durchschaubar. Wollen Betriebe ihre Marke effektiv vor Missbrauch schützen, ist rechtlicher Beistand in vielen Fällen unverzichtbar. Fachanwälte helfen beim Markenschutz und sind die richtigen Ansprechpartner, wenn es beispielsweise darum geht Lizenzverträge zu verfassen oder die Eintragungsfähigkeit einer Wunschmarke zu prüfen. Die Kölner Mahmoudi Rechtsanwälte  sind auf Markenrecht spezialisiert und beraten ihre bundesweite Mandantschaft nicht nur hinsichtlich der verschiedenen Markenschutz-Lösungen. Sie prüfen außerdem individuell, ob eine Marke eintragungsfähig ist und erledigen die fehleranfälligen Formalitäten der Markenanmeldung auf nationalem sowie internationalem Niveau. Wie in diesem Beispiel gibt es zahlreiche Kanzleien, die dahingehend beraten.

Was lässt sich schützen?

Nicht alles, was Unternehmen als Marke empfinden, ist auch schützenswert. Vor der Anmeldung muss detailliert kontrolliert werden, ob die Wunschmarke geschützt werden kann und falls ja, welche Optimierungsmöglichkeiten es gibt. Wer eine Marke anmelden will, darf in erster Linie einen wichtigen Punkt keinesfalls vernachlässigen: Die Überprüfung, ob mit der gewünschten Marke Rechte von Dritten verletzt werden. Denn das wird vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nicht analysiert. Jedes Unternehmen ist für die Recherche selbst verantwortlich.

Im DPMA-Register kann kostenlos nach übereinstimmenden Merkmalen Ausschau gehalten werden. „Die Datenbank enthält angemeldete, eingetragene und zurückgewiesene nationale deutsche Marken“, heißt es auf der Informationsseite des DPMA. Doch allein anhand der hier hinterlegten Daten darf keine Entscheidung für eine Marke gefällt werden. Das Problem: Eine Ähnlichkeitsrecherche ist im Register nicht möglich, weshalb es dennoch zu Widersprüche und Klagen vor dem Zivilgericht kommen kann. Ähnlichkeiten bei Marken können ein Grund für die Verletzung der Markenrechte Dritter sein. Darüber hinaus ist es ratsam die Recherche auf IR-Marken und Unionsmarken auszuweiten.

Vom Markenschutz umfasst sind:

Marke

Erklärung

Wortmarken

Eine Wortmarke kann aus Wörtern, Buchstaben und Zahlen bestehen.

Hörmarke

Beispielsweise eine bestimmte Melodie.

Bildmarke

Visuelle Abbildungen zum Unterscheiden von eigenen Dienstleistungen oder Waren gegenüber anderen Mitbewerbern wie Bildelemente, Abbildungen oder Bilder.

Wort-/Bildmarke

Kombination aus Bild- und Wortbestandteilen oder grafisch gestaltete Wörter.

Farbmarke

Eine aus einer Farbe bestehenden Marke. Beispiele: Magenta der Deutschen Telekom, Pantone 368 der Dresdner Bank oder der Gelbton RAL-1021 des ADAC.

Auch Werbefiguren oder Verpackungen lassen sich markenrechtlich schützen. Fehlt einer Marke jegliche Unterscheidungskraft, ist diese allerdings von der Eintragung ausgeschlossen. generell gilt der Grundsatz: Je phantasievoller, individueller und spezifischer eine Marke gestaltet ist, desto größer der Markenschutz.

Markenschutz - wichtig nicht nur für bekannte Marken

Marken anmelden

Zum Markenschutz gibt es mehrere Möglichkeiten. In erster Linie entsteht der Schutz in Folge der Eintragung im Register des Deutschen Paten- und Markenamts. Der Inhaber erwirbt mit dem Eintrag seiner Marke das Recht diese alleinig für seine Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Markenanmeldungen sind auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene möglich:

  • Nationale Marke: Deutsche Marken lassen sich mittlerweile sehr komfortabel online eintragen. Weder eine Software noch eine Signaturkarte sind notwendig. Die Web-Anwendung ist verständlich geführt. Die Kosten zur deutschen Markenanmeldung halten sich in Grenzen, was vielen Betrieben zu Gute kommt. Die Grundgebühr liegt zwischen 290 und 300 Euro. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre. Laufende Kosten entstehen keine. Der Schutz besteht allerdings nur bundesweit. Im Bedarfsfall lässt sich die deutsche Marke international registrieren. Dies geschieht über die Weltorganisation für Geistiges Eigentum, kurz WIPO. Auch dieser Antrag erfolgt über das DPMA und erlaubt das Erlangen von zusätzlichem Markenschutz in Nicht-EU-Staaten, in den USA oder Asien. Eine passgenaue Ausdehnung des Markenschutzes ist mit der nationalen Marke gut möglich.
  • Unionsmarke: Hier gilt der Markenschutz für alle EU-Mitgliedstaaten. Zuständig für die Eintragung ist das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, kurz EUIPO. Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre.
  • Internationale Marke: Soll eine Marke international geschützt werden, kann dazu über das DPMA ein Antrag an die WIPO gestellt werden. Die internationale Registrierung basiert auf dem Madrider Markenabkommen. International geschützte Marken werden dann in der sogenannten „Gazette des marques internationales“ veröffentlicht.

Gegenüber Mitbewerbern, die den Markenschutz nicht achten, können nach Eintragung Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden.

Markenschutz - wichtig nicht nur für bekannte Marken

Fazit

Markenschutz ist unerlässlich, um Vermögen aufzubauen, die eigenen Rechte festzulegen und Markenpiraterie vorzubeugen. Gleichzeitig ist Markenschutz ein wirkungsvolles Mittel, um sich von Wettbewerbern zu unterscheiden und ein Alleinstellungsmerkmal aufzubauen. Marken sind schließlich ausschlaggebend, wenn es um effiziente Kundenbindung und Imagetransfer geht. Werden bei der Eintragung Fehler begangen, können die Folgen massiv sein. Um sich vor kostspieligen und imageschädigenden Klagen zu schützen, ist rechtlicher Beistand ein Muss.

Zu einem hilfreichen FAQ rundum das Thema Markenrecht gelangen Sie hier.

Fotoquellen-Nachweis: Pixabay (Pexels/SCAPIN/cegoh/2968288)

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