Insolvenzrecht ESUG: 90 Prozent der Experten sehen ihre Erwartungen erfüllt
Das am 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) kommt in der Praxis gut an. Nach zunächst kontroversen Diskussionen hat sich nun das Stimmungsbild zum Positiven gewendet; die Stakeholder unterstützen immer öfter solche Unternehmenssanierungen. Denn auch wenn Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren das Gläubigerrisiko erhöhen, verringert sich insgesamt die Gefahr einer Liquidation des Unternehmens.
Das am 1. März 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) kommt in der Praxis gut an. Nach zunächst kontroversen Diskussionen hat sich nun das Stimmungsbild zum Positiven gewendet; die Stakeholder unterstützen immer öfter solche Unternehmenssanierungen. Denn auch wenn Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren das Gläubigerrisiko erhöhen, verringert sich insgesamt die Gefahr einer Liquidation des Unternehmens.
Allerdings stoßen die bevorstehenden Änderungen im Konzerninsolvenzrecht derzeit noch auf geteiltes Echo bei den Insolvenzexperten. In der aktuellen "ESUG-Studie" von Roland Berger Strategy Consultants und der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierungen (HgGUR) wurden 1.400 Entscheider, darunter Gläubiger, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter, Investoren und Manager, zu ihren praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Insolvenzrecht befragt.
"Das ESUG sollte eine neue Insolvenzkultur herbeiführen", sagt Michael Blatz, Geschäftsführer der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierungen. "Vor allem sollten der Gläubigereinfluss gestärkt, die Eigenverwaltung erleichtert sowie Hemmnisse und Verzögerungen im Planverfahren abgebaut werden. Wie unsere Umfrage zeigt, ist das im Wesentlichen auch gelungen: Rund 90 Prozent der Befragten sehen diese Ziele zumindest teilweise als erreicht an – drei Prozent mehr als noch in der Umfrage 2013."
Zunehmende Erfahrungen mit ESUG-Instrumenten
Das liegt auch an der größeren Erfahrung mit den Instrumenten des neuen Insolvenzrechts. Inzwischen haben über 90 Prozent der Befragten in mindestens einem Fall das ESUG angewendet – 2013 waren es weniger als 85 Prozent. Dabei sammelten sie vor allem Erfahrungen mit der vorläufigen Eigenverwaltung (86% der Befragten), dem vorläufigen Gläubigerausschuss (81%) sowie dem Schutzschirmverfahren (69%). Immerhin 63 Prozent der Befragten haben auch schon Insolvenzpläne eingesetzt, die die Gesellschafterrechte verändern, etwa durch Debt-Equity-Swaps.
Auffällig ist, dass die Gläubigerseite immer öfter Anträge auf Eigenverwaltung ablehnt: 2014 waren es 47 Prozent. Diese Tendenz zeichnete sich bereits in den vergangenen Jahren ab: 2013 lehnten die Gläubiger 44 Prozent der Anträge auf Eigenverwaltung ab, 2012 waren es 32 Prozent. "Die Antragstellung bleibt die größte Herausforderung", erläutert Sascha Haghani, Roland Berger-Partner und Leiter des Kompetenzzentrums Restructuring & Corporate Finance. "Viele Unternehmen tun sich schwer, ein vollständiges, schlüssiges und überzeugendes Sanierungskonzept vorzulegen. Das verunsichert die Gläubiger", ergänzt Roland Berger-Partner Rainer Bizenberger.
Für besonders schwierig halten 60 Prozent der Studienteilnehmer die erhöhte Komplexität der Verfahren: vor allem, weil die Anzahl der Beteiligten zugenommen hat (53%), die Dokumentation komplexer geworden ist (52%) und immer noch rechtliche Unsicherheit bei der Anwendung der Neuregelungen besteht (45%). "Vor allem bei großen Unternehmen ist der Zeitbedarf erheblich", sagt Christopher Seagon, Geschäftsführer der Heidelberger gemeinnützigen Gesellschaft für Unternehmensrestrukturierungen. Wegen der Komplexität der ESUG-Verfahren hat zudem der Abstimmungsbedarf mit den verschiedenen Interessengruppen zugenommen. "Umso wichtiger für den Erfolg der Eigenverwaltung ist es, dass die handelnden Personen umfangreiche Sanierungserfahrung einbringen können und Sachwalter die Unabhängigkeit vom Management sicherstellen", so Seagon.
Anstehende Reform
Die anstehende Reform des Konzerninsolvenzrechts befürworten rund zwei Drittel der Befragten, auch wenn sie sich in der Einschätzung der Wirkungen uneinig sind: Eine geringere Komplexität und eine Beschleunigung der Verfahren erwartet zwar rund ein Drittel der Studienteilnehmer, etwa die gleiche Anzahl hat hier jedoch keine Hoffnung. Lediglich für die Zustimmung der Gläubiger erwartet eine Mehrheit positiven Einfluss durch die Reformen. Verbesserungsbedarf sehen die Befragten vor allem bei der engeren Verzahnung des Insolvenzrechts mit dem Steuerrecht (86%), einer Verpflichtung zum einheitlichen Gerichtsstand (63%) und bei den Befugnissen des Koordinationsverwalters (59%). Für Roland Berger-Partner Rainer Bizenberger ist klar: "Wenn im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens noch weitere Korrekturen erfolgen, bleibt zu hoffen, dass sich die positiven Erfahrungen mit dem ESUG auch beim Konzerninsolvenzrecht wiederholen."
Download
Die Studienergebnisse stehen hier als pdf-Datei zum Download zur Verfügung.
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