Wer hauptberuflich angestellt ist und nebenberuflich ein Gewerbe führt, hat grundsätzlich viel zu tun. Ein ganz wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist die Trennung der Finanzen, denn private Angelegenheiten und die Aufwendungen für das Unternehmen sollten auf keinen Fall vermischt werden.
Leider hat dies nicht immer Priorität. Manchmal stecken tatsächlich Kostengründe dahinter, wenn es statt Geschäfts- und Privatkonto nur ein einziges Bankkonto gibt. Warum die Eröffnung des zweiten Bankkontos sinnvolle ist und weshalb Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem Nebengewerbe nicht darauf verzichten sollten, erklärt dieser Beitrag.
Haupt- und Nebenjob sind finanziell klar voneinander zu trennen, um keine steuerlichen Konsequenzen zu riskieren
Selbstständige und Arbeitnehmer, die neben dem Hauptjob ein zweites Standbein anstreben, entscheiden sich häufig für ein Nebengewerbe. Dieses darf aber nicht ohne Anmeldung beim Gewerbeamt ausgeübt werden. Ein Nebengewerbe betreibt, der:
Die IHK Frankfurt am Main hat ausführliche Informationen dazu in einem digitalen Merkblatt zusammengestellt.
Es spielt beispielsweise keine Rolle, ob ein Gewerbetreibender jeden Monat nur ein paar Stunden in diesem Job tätig ist. Ausschlaggebend ist, ob die selbstständige Tätigkeit regelmäßig mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Sobald eine Tätigkeit ausgeübt wird, die die oben aufgeführten Punkte erfüllt, muss ein Gewerbe angemeldet werden. Es empfiehlt sich den Gewerbeschein bereits zum Start der Tätigkeit zu erwerben, um in puncto Rechts- und Handlungssicherheit auf einer zweifelsfreien Grundlage zu arbeiten. Viele Gewerbeämter lassen rückwirkende Anmeldungen zu, allerdings liegt die Toleranzgrenze bei 6 bis 8 Wochen. Bei einer späteren Anmeldung drohen im Ernstfall Bußgelder.
Eine Kopie der Gewerbeanmeldung geht direkt ans Finanzamt. Denn mit dem ersten Antrag kommen weitere Pflichten auf den Unternehmer zu. Die nebenberuflich erzielten Einnahmen müssen versteuert werden, weshalb für Gewerbetreibende die Buchführungspflicht greift. Sie dient unter anderem zur
Zur Buchführung verpflichtet ist jeder, der:
Jeder Gewerbetreibende wird vom Finanzamt über die Pflicht zur Buchführung informiert. Grundsätzlich beginnt die Pflicht für Gewerbetreibende ab folgenden Kenngrößen:
Aus den oben genannten Pflichten folgt der Grundsatz, alle dem Gewerbe zuzuordnenden finanziellen Vorgänge zu erfassen. Das bedeutet für den Gewerbetreibenden, dass private Angelegenheiten und unternehmerische Bereiche strikt voneinander abgegrenzt werden müssen. Dies geschieht beispielweise durch die Trennung von:
Die aufgeführten Positionen müssen klar als privat oder gewerblich identifizierbar sein. Diese Trennung ist im eigenen Interesse des Unternehmers, da es sonst zu Problemen mit dem Finanzamt kommen kann. Mit der Trennung der Konten ist hier bereits ein großer Schritt in die richtige Richtung getan. So ist es auch im Zweifelsfall einfach und nachvollziehbar, wen ein Betrag vom gewerblichen Konto an den Gewerbetreibenden erstatten wird. Das kann beispielsweise nötig werden, wenn Kosten aus dem privaten Portmonee bezahlt werden, weil es im Alltag manchmal praktischer ist oder die Geschäftskarte vergessen wurde. Die Quittung wird in die Kasse eingelegt und das Geld kann an den Gewerbetreibenden zurückerstattet werden.
Es mag einfacher und schneller sein, eine dem Unternehmen zuzurechnende Finanzierung über einen unkomplizierten Privatkredit abzuwickeln, zumal es online schnelle Lösungen wie einen Expresskredit gibt. Allerdings verstoßen Gewerbetreibende dadurch unter Umständen gegen die Vorgaben der kreditgebenden Bank. Ein Expresskredit ist beispielsweise eine beliebte Alternative, weil er speziell für kurzfristige Engpässe gedacht ist. Dass dies im laufenden Betrieb schon mal vorkommen kann, ist sicher kein Geheimnis. Je nach Anbieter kann es sein, dass das Geld innerhalb von 48 Stunden ausgezahlt wird.
Für Gewerbetreibende gehört ein vorausschauender unternehmerischer Umgang mit Geld zu den Eigenschaften, die es unbedingt zu verinnerlichen gilt. Dass das gerade in der Anfangsphase eines Unternehmens nicht immer ganz leicht ist, zeigen die vielen Kredit-Interessierten, die sich nach Fremdkapital umsehen. Häufig ist es so, dass die Banken Kredite nicht gewähren, weil die Sicherheiten fehlen. Einen Privatkredit zu erhalten ist im Vergleich dazu einfacher. Zudem ist dieser oft flexibler in Zinssatz und Laufzeit. Hier müssen Unternehmer im Einzelfall entscheiden, ob sich der Privat- oder Expresskredit lohnt.
Wenn doch einmal eine Entnahme vom Geschäftskonto zu privaten Zwecken erfolgt, muss dieser Vorgang aus steuerlichen Gründen zwingend als „Privatentnahme“ verbucht werden.
Tipp: Um mit dem Nebenerwerb nicht von vornherein überfordert zu sein, helfen diese 8 Tipps weiter, um einen erfolgreichen Firmenstart inklusive Finanzplanung zu meistern.
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