Für Arbeitnehmende kann es schwierig sein, die eigenen Bedürfnisse und Wünsche gegenüber Arbeitgebenden zu äußern. Deshalb ermöglicht das Betriebsverfassungsgesetz, Mitarbeitenden einen Betriebsrat zu gründen. Er vertritt die Interessen der Angestellten und setzt sich für faire Arbeitsbedingungen ein.
Weshalb der Betriebsrat vor allem in Krisenzeiten wie der Coronapandemie eine entscheidende Rolle spielt, erfährt man hier.
Im Grunde sind die Mitglieder des Betriebsrats eine Vertretung der Arbeitnehmenden, die Interessen der Belegschaft vertreten. Zudem achtet der Rat darauf, dass Normen und Pflichten innerhalb des Unternehmens eingehalten werden. Er unterstützt bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz und hilft bei der Konfliktlösung zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. In den meisten Fällen nimmt er eine wichtige Beratungsfunktion ein, kann Weiterbildungen beantragen oder eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit für Berufstätige empfehlen.
Allgemein ist ein Betriebsrat (BR) nicht verpflichtend, jedoch langfristig gesehen sinnvoll. Viele Statistiken belegen, dass es Beschäftigten mit einem BR in der Firma wesentlich besser geht als ohne. Speziell in Krisenzeiten kann er die Belegschaft umfassend unterstützen.
Neben der Interessenvertretung sind die allgemeinen Aufgaben im § 80 Absatz 1 des Betriebsverfassungsgesetzes festgehalten. Darin sind folgende Tätigkeitsbereiche definiert:
Zu den Kernfunktionen gehört die Überwachung des Arbeitsrechts im Unternehmen, das nach Priorität pyramidisch aufgebaut ist. An erster Stelle steht das Grundrecht der Menschen, darauf folgt das EU-Recht wie Diskriminierungsverbote und das Sozialabkommen. Darunter befinden sich die öffentlichen Verordnungen und das Arbeitsgesetz. In der nächsten Abstufung findet man die Tarifverträge, welche von dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft ausgehandelt wurden. An letzter Stelle folgen die Betriebsvereinbarung und die konkreten Arbeitsverträge zwischen Firma und Angestellten.
Damit der Betriebsrat unter gesondertem Schutz steht, wurden spezielle Rechte für die Personengruppe entwickelt. Somit kann er die Arbeitnehmenden vor willkürlichen Entscheidungen des Unternehmens schützen und die angestrebten Ziele erreichen.
Um sein Amt erfolgreich ausführen zu können, muss der Rat die Möglichkeit haben, bei Entscheidungen der Arbeitgebenden mitzuwirken. Das Informationsrecht bezieht sich auf soziale, wirtschaftliche und personelle Angelegenheiten sowie auf die Arbeitsplatzgestaltung. Da Interessenkonflikte zwischen der Firma und Mitarbeitenden bestehen können, sollte der Betriebsrat als Vermittler dienen.
Gerade bei Personalentscheidungen wie Entlassungen, Kündigungen oder einer Umstrukturierung bedarf es die Zustimmung des Betriebsrats. Solche Beschlüsse durchlaufen in der Regel vier Stufen, die eine Art Kreislauf bilden:
Im Grunde unterstützt der Betriebsrat die Angestellten in jedem Bereich des täglichen Arbeitslebens, doch was heißt das konkret? Bei einer Kündigung hat jeder Mitarbeitende das Recht, durch den Rat angehört zu werden, sonst ist die Entscheidung unwirksam. Wenn Angestellte vermuten, dass ihr Gehalt zu gering ist, ist der Rat die erste Anlaufstelle. Laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung hat der Betriebsrat positive Auswirkungen in folgenden Bereichen:
In der aktuellen Coronapandemie möchten viele Arbeitnehmende im Homeoffice arbeiten, um sich selbst und ihre Familien zu schützen. Gerade in solchen Krisenzeiten erkennt man die klaren Vorteile eines Betriebsrats: Die Auswertung ergab, dass in knapp 70 % der Betriebe mobiles Arbeiten unterstützt wurde. Dabei konnte man klare Unterschiede zwischen Unternehmen mit und ohne Rat erkennen. Rund 80 % der Firmen mit BR waren technisch ausreichend für das Arbeiten zu Hause ausgestattet, ohne Betriebsrat waren es nur 51 %. Allgemein wurde in der Studie deutlich, dass Betriebe mit bestehender Vertretung:
Man kann also klar erkennen, dass der Betriebsrat ein essenzieller Bestandteil in jedem Unternehmen ist. Deshalb ergibt es auch für kleine Betriebe Sinn, einen Rat zu organisieren. Um einen Betriebsrat zu gründen, muss eine Firma mindestens fünf Mitarbeitende haben, von denen drei zur Wahl aufgestellt werden können. Dabei können die Erstwahlen zu jedem beliebigen Zeitpunkt durchgeführt werden.
Wer das 16. Lebensjahr beendet hat, darf an der Abstimmung teilnehmen. Hierbei wird keine Differenzierung zwischen Auszubildenden, Teilzeitarbeitenden oder befristete Angestellten vorgenommen. Zur Wahl dürfen sich Beschäftigte aufstellen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens sechs Monate im Unternehmen tätig sind.
Das Gesetz erlaubt Mitarbeitenden die eigenständige Organisation des Betriebsrats, was man definitiv in Anspruch nehmen sollte. Durch das Mitbestimmung- und Beteiligungsrecht des Betriebsrats ermöglicht er den Angestellten eine höhere Bezahlung, faire Arbeitszeiten, aktive Work-Life-Balance und vieles mehr.
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Bildquelle: https://www.pexels.com/de-de/foto/kollegen-schutteln-sich-die-hande-3184291/
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