In Zeiten der Globalisierung können Teams weltweit miteinander vernetzt sein und Standortbarrieren aufbrechen. Eine Betriebsstätte im Ausland aufzubauen, kann eine strategische sowie unternehmerische Entscheidung darstellen, um Wettbewerbsvorteile sicherzustellen und zu expandieren.
Betriebsstätten im Ausland unterscheiden sich rechtlich von denjenigen, die im Inland aufgebaut sind. Was es beim Aufbau einer Firmen-Niederlassung im Ausland zu beachten gibt, erfahren Sie im Folgenden.
Das Gründen einer Zweigstelle oder Tochtergesellschaft im Ausland birgt unternehmerische Vorteile. Das gilt sowohl für kleine und mittelständische Unternehmen, kurz KMU, als auch für Unternehmen, die virtuell und somit remote agieren. Schönes Wetter, günstigere Lebensumstände sowie lukrative Steuermodelle verleiten zum Gang ins Ausland. Zu den Vorteilen einer Niederlassung im Ausland zählen zudem:
Die Geschäftsbedingungen sowie Absatzkanäle unterscheiden sich von Land zu Land. Vor der Wahl eines Auslandsstandortes sollte der Zielmarkt analysiert werden. Eine tiefgehende Benchmark ist von Vorteil. Kulturelle Unterschiede, digitale Standards, rechtliche Bedingungen sowie die Praktiken von Unternehmen bedingen eine Umstellung der eigenen Geschäftsaktivitäten. Das bedingt sowohl die Auslandsstandorte als auch Standorte im Inland. Für einen reibungslosen Workflow über Ländergrenzen hinweg bedarf es standardisierter sowie agiler Prozesse.
Befinden sich Niederlassungen von Unternehmen an grenzüberschreitenden Standorten, ist die Rechtslage genauer zu beachten. Das Herkunftslandprinzip besagt, dass immer die Rechtsform gilt, die an dem Ort gilt, an welchem der Besitzer wohnhaft ist. In Einzelunternehmen würde das Recht des eigenen Wohnortes somit greifen. Anders verhält sich dies bei Unternehmen, die bereits eine GmbH oder andere Rechtsformen gebildet haben. In diesem Fall bezieht sich das Herkunftslandprinzip auf den Sitz der Muttergesellschaft.
Dem gegenüber steht das Marktortprinzip. In diesem Fall gilt immer das Recht des Landes, in welchem sich die Niederlassung befindet. Für das Wettbewerbsrecht greift beispielsweise immer das Marktortprinzip. Um das unternehmerische Risiko zu minimieren, sollten Übersetzungen juristischer Unterlagen stets stattfinden, um Informationen des Rechts richtig einordnen zu können. Ein Rechtsbeistand sollte weitergehend darüber aufklären, welche rechtlichen Änderungen auf Unternehmer zukommen und wie diesen zu begegnen ist.
Die Anforderungen an die Gründung von Auslandsniederlassungen innerhalb der EU ist mit weniger Herausforderungen verbunden als der Aufbau einer Niederlassung außerhalb der EU. Wichtig ist an dieser Stelle zu beachten, dass Gewinne dort versteuert werden, wo die Geschäftsleitung ansässig ist. Wäre die Geschäftsleitung in Deutschland ansässig, hätte jedoch eine Zweigstelle in den USA, wäre die Geschäftsleitung in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Dies kann vermieden werden, indem im EU-Ausland eine Geschäftsleitung deklariert werden. In diesem Fall können Gewinne der Gesellschaft direkt am Ort der Geschäftsleitung versteuert werden und die Steuerpotenziale können vollständig ausgeschöpft werden.
Vor der Gründung einer Auslandsniederlassung sollten Unternehmer strategisch, operativ und analytisch vorgehen, um alle Potenziale sowie Risiken des Auslandsstandortes richtig einordnen zu können. Der Auslandsstandort sollte langfristig die Umsatzzahlen des Unternehmens steigern, Märkte erweitern und einen Mehrwert für das Unternehmenswachstum bieten. Rein aus steuerlicher Sicht den Standort eines Unternehmens zu verlagern, ist in der Regel nicht von Erfolg gekrönt.
Der Auslandsstandort ist mit der Firmenstrategie abzugleichen. In diesem Zuge sei eine eigenständige Strategie für den Aufbau der Auslandsniederlassung zu entwickeln. Diese sollte mit der ganzheitlichen Strategie des Unternehmens zu verknüpfen sein. Ein Business Plan hilft bei der Visualisierung der Strategie und dokumentiert diese. Eine Auslandsniederlassung stellt ein hohes Investment dar, welches rentabel werden muss. Ziele sind zu definieren, die bei der Evaluation des Erfolgs der Niederlassung beiträgt und Optimierungen unterstützt.
Mit der SMART-Formel können Ziele definiert werden:
Diese Aufschlüsselung von Zielen hilft bei der Maßnahmenplanung und ermöglicht weitergehende Analysen, da das Ziel greifbar und klar definiert ist.
Eine Analyse des Zielmarktes ist entscheidend, um den Markteintritt zu gestalten. Studien von Start-ups und Innovationstreibern wie dem Start-up Monitor oder Trends können eine erste Einordnung des Marktes ermöglichen.
Eine erfolgreiche Marktanalyse bedingt der Recherche des Zielmarktes sowie der Überprüfung von Markteintrittsvoraussetzungen. Ein Zielmarkt kann viele Potenziale bieten: Um in den Markt eintreten zu können, müssen aber Markteintrittsbarrieren erfüllt werden. Weiterhin ist nicht nur der Status quo des Marktes zu betrachten, sondern auch die Wachstumspotenziale der Nische.
Sind diese gegeben, sollten vorhandene Marktanteile aufgeschlüsselt und mit dem Wettbewerb abgeglichen werden. Für einen Markteintritt benötigt es auch noch Platz am Markt, der gewährleistet, dass Marktanteile erobert werden können.
Zuletzt ist die Art der Niederlassung zu betrachten. Im Ausland können Unternehmen sowohl als AG, Kapitalgesellschaft oder GmbH auftreten. Auch andere Arten der Niederlassung sind möglich. Zu beachten ist jedoch, dass dies deutsche Geschäftsformen sind, die sich im Ausland gesetzlich, rechtlich, steuerlich und namentlich unterscheiden.
Eine Auslandsniederlassung kann somit hohe Potenziale bieten und das Wachstum eines Unternehmens steigern. Ein Tipp ist die Gründung eines Joint Ventures und somit ein Zusammenschluss aus mehreren Unternehmen. Markteintrittsbarrieren werden so aufgebrochen und Potenziale ausgeschöpft und das mit wenig Aufwand.
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