Durch das Beschenken anderer zeigt man nicht nur seine Wertschätzung, sondern stärkt auch das Vertrauen und schafft Reziprozität. Um Menschen zu belohnen oder zu motivieren, sind kleine Aufmerksamkeiten langfristig die bessere Strategie.
Dadurch gewöhnt man diese auch nicht an finanzielle Sonderleistungen. Jedoch sollte man einige juristische Anpassungen für das Jahr 2022 zur Kenntnis nehmen, bevor man sich dazu entscheidet, seine Mitarbeiter zu beschenken.
Wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter beschenkt hat, galt 2021 eine Steuerfreigrenze von 44 Euro pro Monat. Anfang 2022 wurde diese auf 50 Euro pro Monat angehoben. Das heißt, dass Geschenke bis einschließlich 50 Euro nicht versteuert werden müssen. Weder vom Schenker (dem Unternehmen) noch dem Beschenkten (dem Mitarbeiter). Jedoch betrifft diese Änderung nur Sachbezüge und nicht die Geschenke im Allgemeinen. Darunter fällt die Sozialversicherungspflicht als auch jede andere Steuerpflicht.
Durch Mitarbeitergeschenke genießen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig mehrere steuerliche Vorteile. Im Jahr 2022 liegt der Steuerfreibetrag für Sachbezüge bei 50 Euro. Wenn der Arbeitgeber also etwas von höherem Wert schenkt, muss das Geschenk vom Arbeitgeber, sowie Arbeitnehmer steuerlich geltend gemacht werden.
Durch die Steuerfreigrenze profitieren Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer gleichermaßen, wenn der Wert des Geschenkes unter 50 Euro liegt. Hochgerechnet auf das Jahr können somit Unternehmen bis zu 600 Euro an Wert an ihre Arbeitnehmer verschenken, ohne dass dadurch steuerliche Nachteile beiderseits entstehen.
Dieser Vorteil ist aber nur bei Sachbezügen anwendbar.
Wenn ein Arbeitnehmer Lohnvorteile in Form einer Sache erhält, gilt das als Sachbezug.
Eine Erhöhung des Bruttolohns von Unternehmen X an seinen Mitarbeiter Y, stellt keinen Sachbezug dar. Auch wenn der Betrag unter der Steuerfreigrenze von 50 Euro liegen sollte, gilt dieser nicht als Sachbezug.
Wenn Mitarbeiter Y allerdings einen Obstkorb in Höhe von 50 Euro geschenkt bekommt, stellt dies einen Sachbezug dar, da Mitarbeiter Y sich keinen Geldvorteil dadurch verschaffen kann. Dieser ist vom Beschenkten und Verschenker nicht zu versteuern, da ein Geldvorteil juristisch gesehen als Geldersatz gilt.
Ab dem Jahr 2022 gelten Gutscheine nicht mehr allgemein als Sachbezug. Hier gibt es einige Regelungen, die berücksichtigt werden müssen.
Gutscheine und Geschenkkarten gelten als Geldersatz, wenn
Wenn Gutscheine ausschließlich für den Bezug von Waren oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden, gelten diese ab 2022 als Sachbezug.
Gutscheine gelten als Sachwert, wenn
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Der Steuerfreibetrag wurde für Sachbezüge im Jahr 2022 auf 50 Euro angehoben. Und das, obwohl verschärfte Regelungen für Gutscheine und Geldkarten gelten.
Im Grunde handelt es sich um einen Sachbezug, wenn sich der Beschenkte keinen Vorteil in Form von Geld daraus ziehen kann und es sich nicht um Gutscheine handelt, welche sich für verschiedene Produkte und Dienstleistungen mehrfach anwenden lassen.
Wenn sich Unternehmen also auf Sachbezüge wie beispielsweise Wein, Sekt oder Präsentkörbe konzentrieren, brauchen diese sich im Nachhinein keine Gedanken um hohe Kosten zu machen.
Wenn es sich bei dem Grund der Schenkung um ein persönliches Anliegen handelt, dürfen Mitarbeiter auch weiterhin steuerfrei beschenkt werden. Die Grenze liegt dort bei 60 Euro verschenkten Wert. Die Geburt eines Kindes, eine Hochzeit, ein Jubiläum oder ein Geburtstag, zählen beispielsweise zu einem persönlichen Anlass.
Eine Beförderung oder ein Bonus zählen nicht als persönlicher Anlass.
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