Unser Hör-Tipp
Der Podcast für Unternehmer - mit viel Input für Ihre treffsichere Positionierung, aber auch mit dem Blick auf alles, was dazugehört - von der richtigen Strategie bis zur richtigen Umsetzung im Marketing:
Strategieexperten-Podcast
Aktuelle Termine
- Januaraktion Positionierung sichtbar machen für UnternehmerInnen
Keine Registrierung nötig.
Einfach kostenlos in die Facebookgruppe Effektive Positionierung für mehr Umsatz kommen - 21.01.2020 Abendwebinar Professionelle Salesfunnels verstehen und für Dein Business anpassen
- Februar 2021 Der Positionierungs-Weiterdenker-Club nimmt neue Mitglieder auf
1 Jahr lang mit unserer Begleitung Ihre Positionierung und Ihr Unternehmen voranbringen
Mehr Informationen und Warteliste
https://www.reckliesmp.de/positionierungs-weiterdenker-club-vk/ - Jeden Freitag ca. 8:00 Uhr
Posi-Talk Live in der Facebook-Gruppe Effektive Positionierung für mehr Umsatz
Themen
Neue Linktipps für Sie
-
Strategisches Marketing Positionierung kommunizieren mit Storytelling
-
Social Marketing Krisenkommunikation in Social Media
-
IT for Manager RPA - Prozesse im Accounting automatisieren
-
Strategisches Marketing Positionierung im Grosshandel
-
Verkauf PsyConversion
Folgen Sie uns
Beliebte Artikel
EuGH bremst ausschreibungsfreie Inhouse-Geschäfte bei öffentlichen Auftraggebern
- Details
- Veröffentlicht: Sonntag, 11. Mai 2014 23:32
- Geschrieben von Rödl & Partner
Die Technische Universität Hamburg-Harburg (TUHH) durfte die Hochschul Informations System GmbH (HIS), an der die Hansestadt, aber nicht die TUHH geringfügig beteiligt ist, nicht ohne europaweite Ausschreibung direkt beauftragen. Die TUHH kann die HIS mangels gesellschaftsrechtlicher Beteiligung nicht kontrollieren.
Ob hingegen die ausschreibungsfreie Ausnahme für die Inhouse-Vergabe auch auf sogenannte horizontale Inhouse-Geschäfte angewendet werden kann, also auf Fälle, in denen derselbe öffentliche Auftraggeber eine Kontrolle über zwei verschiedene Unternehmen ausübt, von der eines einen Auftrag an das andere vergibt, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem heute veröffentlichten Urteil (Az.: C-15/13) allerdings offen gelassen.
„Die europäischen Richter haben den Anwendungsbereich von Inhouse-Vergaben mit diesem Urteil nicht ausgedehnt. Die öffentlichen Auftraggeber können aber weiter hoffen. Denn der EuGH scheint den ausschreibungsfreien Einkauf zwischen öffentlichen Tochtergesellschaften nicht gänzlich abzulehnen. Die Voraussetzungen hierzu wird die Rechtsprechung aber noch klären müssen", erläutert Rechtsanwalt Holger Schröder, Leiter der Vergaberechtspraxis von Rödl & Partner.
Die Entscheidung des EuGH hat hohe Praxisrelevanz. Inhouse-Geschäfte sind beliebte Beschaffungsinstrumente. Sie sind im Allgemeinen nicht ausschreibungspflichtig, wenn die öffentliche Vergabestelle über den im Wesentlichen für sie tätigen Auftragnehmer eine Kontrolle ausübt wie über eine eigene Dienststelle. Diese Voraussetzungen sind in der Praxis häufig z.B. zwischen einer Stadt und ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft erfüllt (sog. vertikale Inhouse-Geschäfte). Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hatte die europäischen Richter nun um Entscheidung ersucht, ob ein Inhouse-Geschäft auch in horizontalen Beschaffungsverhältnissen möglich ist, also dann, wenn Auftraggeber und Auftragnehmer durch kein direktes Kontrollverhältnis miteinander verbunden sind, aber von demselben Träger kontrolliert werden.
Der EuGH-Entscheidung liegt ein Rechtsstreit zwischen der Fa. Datenlotsen Informationssysteme GmbH (DIS) und der TUHH zugrunde. Die DIS werfen der TUHH vor, einen Auftrag zur Beschaffung eines IT-Hochschul-Managementsystems ohne europaweite Ausschreibung an die HIS vergeben zu haben. Die HIS gehört zu einem Drittel der Bundesrepublik Deutschland und zu zwei Dritteln den 16 Bundesländern, unter ihnen die Freie und Hansestadt Hamburg mit 4,16 Prozent. Der EuGH gab der DIS nun Recht.
Ein vergaberechtsfreies Inhouse-Geschäft ist nach Ansicht des EuGH in horizontalen Beschaffungsverhältnissen zwischen Tochtergesellschaften der Öffentlichen Hand jedenfalls dann nicht vorstellbar, wenn die beauftragende Tochtergesellschaft nicht an der auftragnehmenden Tochtergesellschaft beteiligt ist. Ob es für ein Inhouse-Geschäft ausreichend sein könnte, wenn dieselbe Einrichtung der Öffentlichen Hand über beide Vertragsparteien eine Kontrolle ausüben kann wie über eine eigene Dienststelle, brauchte der EuGH nicht weiter zu entscheiden. Denn die Freie und Hansestadt Hamburg kann die TUHH nur in einem Teilbereich ihrer Tätigkeiten, d.h. der Beschaffung, kontrollieren, nicht aber die universitäre Lehre und Forschung beeinflussen.
Aktuelle Bücher
Neu im Blog / Podcast
-
#213 Deine Positionierung sicher in den Köpfen verankern – Was ist Dein Ding?
#213 Deine Positionierung sicher in den Köpfen verankern – Was ist Dein Ding?
Wenn sich jemand nur eine einzige Sache über Dich merken kann – Welche soll das sein? Shownotes Wie bekommst Du Deine Positionierung sicher, korrekt und[…]
-
#212 Monatsaktionen als Marketinginstrument – Was kannst Du erwarten? Was musst Du beachten?
#212 Monatsaktionen als Marketinginstrument – Was kannst Du erwarten? Was musst Du beachten?
Expertentalk mit Anna Koschinski: Erfahrungen mit Monatsaktionen für die Community Shownotes Expertentalk: Mein Gast ist Anna Koschinski von Entspannt und zielgerichtet bloggen. Anna und ich[…]
-
#211 Positionierung weiterdenken – So wird Deine Positionierung zur Entscheidungshilfe
#211 Positionierung weiterdenken – So wird Deine Positionierung zur Entscheidungshilfe
Positionierung wirkt auf alles und alles wirkt auf die Positionierung Shownotes Positionierung – das ist keine in sich geschlossene und von anderen Funktionen sauber abtrennbare[…]
-
Die beliebtesten Episoden des Strategieexperten-Podcasts im 2. Halbjahr 2020
Die beliebtesten Episoden des Strategieexperten-Podcasts im 2. Halbjahr 2020
Wie immer habe ich auch für das 2. Halbjahr 2020 wieder die beliebtesten Podcastepisoden des Strategieexperten-Podcasts ausgewertet. Dabei unterscheide ich auch diesmal wieder nach Podcastdownloads[…]
-
#210 Was ist Dein Warum? Klarheit ist wichtiger als die Antwort auf eine Frage
#210 Was ist Dein Warum? Klarheit ist wichtiger als die Antwort auf eine Frage
Einblick: Warum ich tue, was ich tue Shownotes Was ist Dein WARUM? Ich weiß, dass die Antwort auf diese Frage für viele Unternehmer und Unternehmerinnen[…]
-
#209 Jahresplanung am Jahresende machen?Wieviel Planung brauchst Du?
#209 Jahresplanung am Jahresende machen?Wieviel Planung brauchst Du?
Planung muss zu Dir passen – Tipps für einen flexiblen Umgang mit Unternehmenszielen und Maßnahmen Shownotes Ein neues Jahr steht vor der Tür und für[…]