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Schweizer Retail- und Privatbanken stehen vor notwendiger Anpassung und Neuausrichtung ihrer Geschäftsmodelle
- Details
- Veröffentlicht: Freitag, 22. Februar 2013 06:38
- Geschrieben von zeb/rolfes.schierenbeck.associates gmbh
Das in der Vernehmlassung befindliche Positionspapier „Vertriebsregeln" der eidgenössischen Finanzaufsicht (FINMA) wird eine umfassende Neuausrichtung der Geschäftsmodelle Schweizer Banken im Anlagegeschäft und Private Banking erzwingen. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Marktstudie sowie einer Analyse von laufenden Kundenprojekten der internationalen Managementberatung zeb/. Das Unternehmen hat untersucht, in welchem Umfang Schweizer Banken von einer Umsetzung der neuen FINMA-Vertriebsregeln betroffen wären und welche Konsequenzen daraus für die Institute zu erwarten sind.
Die Schweizer Marktstudie ist Teil der europaweiten Aktivitäten von zeb/ rund um die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II), auf die das Positionspapier „Vertriebsregeln" der FINMA über weite Strecken aufsetzt.Von den anstehenden Neuregelungen der FINMA sind alle Schweizer Retail- und Privatbanken betroffen. Sie stehen vor signifikanten strategischen, organisatorischen und prozessualen Anpassungen im Wealth Management sowie ihrem Anlagegeschäft mit privaten Kunden. Sollten sie sich im Sinne der FINMA-Vertriebsregeln bei deren Umsetzung als „unabhängig" von Zuwendungen Dritter erklären – analog zum internationalen bzw. Cross-Boarder-Geschäft unter MiFID II, wovon nach Ansicht von zeb/ vor allem bei Private-Banking-Anbietern auszugehen ist – sind ohne rasche Änderung ihrer Vertriebsmodelle 20 bis 30 Prozent der Provisionserlöse aus dem Wertschriftengeschäft gefährdet. Zudem werden die operativen Kosten der betroffenen Banken aufgrund erhöhter Informations-, Beratungs- und Dokumentationsanforderungen ansteigen. In der Folge wird die Profitabilitätsschwelle der Schweizer Banken im Private Banking bzw. Anlagegeschäft sowie für entsprechende Retailbanken deutlich ansteigen.
Da die FINMA-Vertriebsregeln primär das Wertschriftengeschäft mit privaten Kunden betreffen, erwartet zeb/ zudem, dass dem Schweizer Retailbanking perspektivisch eine deutliche Anpassung des Angebots von Anlageprodukten in der Fläche bevorsteht. Damit werden sich im Retailbanking die bisherigen Erträge aus diesem lukrativen Geschäftsfeld entsprechend substanziell reduzieren und das Anlagegeschäft wird für viele Retailbanken ohne Ergreifen von notwendigen Anpassungsmassnahmen seine Bedeutung als wichtiger Ertragsfaktor verlieren.
Zusätzlich zu den FINMA-Vertriebsregeln sind alle Banken in der Schweiz von MiFID II betroffen, sobald sie Offshore-Kunden in einem MiFID-Land im Sinne einer grenzüberschreitenden Beratung betreuen.
Norman Karrer, Managing Director von zeb/Schweiz, sagte: „Die Folgen sowohl der FINMA-Vertriebsregeln als auch der MiFID-II-Regelungen im internationalen Geschäft werden die Schweizer Bankenlandschaft verändern. Einerseits werden sicher geglaubte Erträge aus dem Private Banking und Anlagegeschäft zukünftig nicht mehr im gleichen Umfang zur Verfügung stehen. Schweizer Banken mit Fokus auf das Private- und Retailbanking werden daher gezwungen sein, umfassende Massnahmen auf Strategie-, Prozess- und IT-Ebene zu ergreifen und insbesondere Privatbanken werden ihre grundsätzliche Positionierung (abhängig vs. unabhängig) am Markt überdenken müssen. Andererseits birgt der anstehende Wandel auch Chancen. Institute, denen es gelingt, die regulierungsinduzierten Veränderungen schnell umzusetzen sowie spezifische Chancen zu ergreifen – z. B. aus einer gezielten Auswertung der Kundenprofile oder einer bedarfsgerechten Kundenberatung – werden einen beträchtlichen Wettbewerbsvorteil nutzen können. Vor diesem Hintergrund sollten Retailbanken, insbesondere aber Private-Banking-Anbieter, letzte Unklarheiten über die Ausgestaltung der Regelungen zum jetzigen Zeitpunkt durchaus akzeptieren. Ratsam ist eine aktive Positionierung, um die First-Mover-Advantage am Markt nachhaltig zu nutzen."
Wolfgang Schlaffer, Leiter des Kapitalmarktgeschäfts von zeb/, erläuterte den Zeitplan zur Einführung des FINMA-Positionspapiers: „Die Ausarbeitung und Anhörungen zur FINMA-Regelung auf Bundesebene laufen seit Mitte 2012. Erfahrungsgemäss ist mit einem ‚Beschluss als Gesetz' in 2015/2016 auszugehen. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die Verhaltenspflichten in der Übergangszeit bis zur Gesetzeseinführung mittels einer bundesrätlichen Verordnung geregelt werden. Im Vergleich dazu wird die Inkraftsetzung der MiFID II in den europäischen Ländern für 2015 erwartet."
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