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Unternehmensnachfolge – so gelingt die Nachfolgeplanung

Veröffentlicht am 16. November 2022
Geschrieben von Christina Peters

Unternehmensnachfolge

Die Suche nach geeigneten Unternehmensnachfolgern wird immer schwieriger. Laut einer aktuellen Umfrage der DIHK finden rund 46 Prozent der Senior-Unternehmer keinen passenden Nachfolger.

Seit 2013 ist die Zahl der Übernahmeinteressenten rapide gefallen, so gab es im Jahr 2021 rund 6.062 Senior-Unternehmer und nur rund 2.159 Nachfolgeinteressenten. Hinzu kommt, dass sich etwa 43 Prozent der Unternehmer nicht rechtzeitig auf eine Übergabe vorbereitet haben sollen.

Wie man diesem Phänomen mit einer ausgeklügelten Übergabestrategie entgegenwirken kann, erfahren Sie hier.

 

Frühzeitige Planung der Übergabe

Um eine geeignete Unternehmensnachfolge zu finden und die anschließende Übergabe des Betriebs erfolgreich abzuschließen, ist eine frühzeitige Planung maßgeblich.

So sollte für die Vorbereitung der Nachfolge eine Zeit von mindestens zwei bis drei Jahre eingeplant werden. Einige Experten raten sogar dazu, sich ab der Lebensmitte um die Nachfolge des Unternehmens zu kümmern. In dieser Zeit sollte man sich als Inhaber Gedanken darüber machen, wer für die Nachfolge infrage kommt. Erfolgt die Suche zu kurzfristig, kann es sein, dass sich unter den Kandidaten keine geeignete Person findet, die zum einen die nötigen Voraussetzungen erfüllt und zum anderen auch das erforderliche Investment bieten kann.

Weiterhin sollte man als Unternehmer seine Unter- und Obergrenze bezüglich des Preises kennen. Die jahrelange Arbeit, Leidenschaft und Kraft sollten sich schließlich auch im Wert des Unternehmens widerspiegeln. Den Unternehmenswert berechnen, ist daher unabdingbar. Die Untergrenze sollte mindestens den Liquidationswert betragen, andernfalls wäre ein etwaiger Verkauf an einen Nachfolger nicht wirtschaftlich. Mit einer professionellen Unternehmensbewertung sind Unternehmer auf der sicheren Seite und können einem etwaigen Nachfolger ein fundiertes Angebot machen und dieses auch anhand realer Zahlen begründen.

 

Arten der Unternehmensnachfolge

In einigen Fällen ist die Übertragung des Unternehmens auf ein eingebundenes Familienmitglied bereits festgelegt. Ist dies nicht der Fall, kommen auch andere Personen in Betracht – das können etwa Mitarbeiter des Unternehmens sein oder externe Käufer. Schlussendlich entscheidet der Inhaber über den weiteren Verbleib der Firma und kann somit frühzeitig drei verschiedene Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge in Betracht ziehen.

 

Familieninterne Betriebsübernahme

Die Betriebsübernahme durch ein Familienmitglied betrifft laut einer Studie des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn rund die Hälfte aller Unternehmen. Diese Art der Nachfolge kommt entweder durch eine vorweggenommene Erbfolge oder durch eine schrittweise Übergabe durch eine Unternehmensgründung in Form einer Kapital- oder Personengesellschaft zustande.

Viele Unternehmer wünschen sich, dass das eigens kreierte Lebenswerk in der Familie bleibt und externe Personen nicht mit der Leitung betraut werden. Hierfür muss allerdings vorausgesetzt sein, dass sich eine geeignete Nachfolge innerhalb der eigenen Familie finden lässt.

 

 

Verkauf an einen externen Unternehmensnachfolger

Der Verkauf an einen externen Unternehmensnachfolger ist eine weitere Möglichkeit, um das eigene Unternehmen in qualifizierte und fähige Hände zu geben. Ist ein vollständiger Austritt gewünscht, wird das gesamte Geschäftseigentum samt Wirtschaftsgütern, Forderungen und Verbindlichkeiten an die Nachfolge verkauft. Es können jedoch auch lediglich einzelne Geschäftsanteile oder Unternehmenseinheiten übernommen werden.

Je größer der Kandidatenpool ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Zum einen sollten alle Kandidaten das nötige Budget mitbringen, zum anderen müssen sie aber auch über alle notwendigen Fertigkeiten, Erfahrungen und Qualifikationen verfügen.

 

Verpachtung oder Vermietung des Betriebs

Eine Unternehmensnachfolge ist nicht nur durch einen Verkauf oder eine vollständige Übertragung realisierbar. Wer nicht mehr als Geschäftsführer in seinem Betrieb tätig sein, diesen allerdings auch noch nicht verkaufen möchte, kann eine Nachfolge durch Verpachtung oder Vermietung in Betracht ziehen. Der Nachfolger muss also keinen Gesamtpreis zahlen, um die Leitung des Unternehmens zu übernehmen. 

Der Eigentümer hat trotz der Vermietung oder Verpachtung stets die Entscheidungsgewalt über das Unternehmen und muss bei Veränderungen oder Vergrößerungen stets einwilligen, muss sich allerdings nicht mehr um die alltäglichen Geschäftsprozesse kümmern. Diese Art der Nachfolge ist häufig im Einzelhandel zu sehen.

 

Phasen der Unternehmensübergabe

Das A und O jeder Unternehmensübergabe ist Vertrauen zwischen beiden Geschäftspartnern. Um diese Vertrauensbasis zu schaffen, braucht es vor allem Zeit. Aus diesem Grund sollten die folgenden vier Phasen sowohl bei externen Kandidaten als auch bei Nachfolgern aus der eigenen Familie unbedingt beachtet werden.

 

1. Testphase

In der ersten Phase sollten sowohl der Firmeninhaber als auch der potenzielle Nachfolger zusammen im Unternehmen arbeiten. So können beide Parteien evaluieren, ob die Erwartungen und Wünsche in Bezug auf die Unternehmensführung und Unternehmensentwicklung identisch sind. Ehrlichkeit ist in der Testphase daher besonders wichtig. Stellt man fest, dass es nicht passt, können beide getrennte Wege gehen.

 

2. Qualifizierungsphase

Sind sich sowohl der Inhaber und der Nachfolger einig, dass eine Übernahme möglich sein kann, beginnt die Qualifizierungsphase. Hierbei muss festgestellt werden, ob der potenzielle Nachfolgekandidat über die notwendigen Voraussetzungen und Qualifikationen verfügt, um das Unternehmen zu leiten. Fehlende Fähigkeiten können mittels Fort- und Weiterbildungen erworben werden. Das ist vor allem für jüngere Nachfolger wichtig, die wenig Erfahrung mitbringen, aber dennoch die charakterlichen Voraussetzungen erfüllen und das richtige Mindset mitbringen.

Ebenso dient die Qualifizierungsphase dazu, offene Rechtsfragen bezüglich der finanziellen, steuerlichen und erbrechtlichen Vorgehensweise zu klären. Interessenkonflikte sollten früh erkannt und gelöst werden. Darüber hinaus muss das Unternehmen umgegründet werden, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren und den Inhaber finanziell abzusichern.

 

3. Bindungsphase

Sobald die Übergabe rechtlich geklärt ist, befindet sich der Nachfolger zunächst in der sogenannten Bindungsphase. Diese sollte idealerweise zwei Jahre betragen. Während dieser Zeit sollte der Nachfolger alle Positionen des Betriebs durchlaufen und die Mitarbeiter kennenlernen sowie sich mit den betrieblichen Abläufen vertraut machen. Harmonie ist in dieser Phase das Stichwort.

Handelt es sich um eine interne Unternehmensnachfolge, kann in dieser Phase sogar noch ein Ausstieg möglich sein, wenn die Übernahme nicht mit den eigenen Lebensvorstellungen zusammenpasst.

 

4. Übergabephase

Die Bindungsphase geht anschließend nahtlos in die Übergangsphase über. Nunmehr rückt der Nachfolger an die Stelle des Geschäftsführers. Im Idealfall sollten der „alte“ Inhaber und der Unternehmensnachfolger zunächst gemeinsam das Unternehmen leiten, bis der Senior-Unternehmer vollständig den Betrieb verlässt.

Wichtig hierbei ist, dass die Autorität des Nachfolgers nicht durch den vorherigen Inhaber untergraben wird, sodass sowohl die Mitarbeiter als auch die Kunden den neuen Geschäftsführer nachhaltig ernst nehmen und respektieren.

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Bildquelle: https://www.pexels.com/de-de/foto/crop-kollegen-handeschutteln-im-buro-5673488/

 

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