Warum ist der Datenschutz so wichtig?

Veröffentlicht am 15. Juli 2021
Geschrieben von Sven Hartmann

Datenschutz ist wichtig

Das Thema Datenschutz scheint heutzutage in aller Munde zu sein – und dies aus gutem Grund. Bei dem Datenschutz handelt es sich schließlich um ein überaus wichtiges Thema, da dieser Schutz vor einem Missbrauch von Daten gewährleistet. Dadurch, dass die Digitalisierung stetig weiter fortschreit, ist ein solcher Schutz mittlerweile absolut essenziell.

 

Dennoch kann es für Unternehmen eine große Herausforderung darstellen, den Datenschutz im Zuge ihrer Geschäftstätigkeiten korrekt und sicher zu gestalten. Daher ist es sinnvoll, professionelle Hilfe von Experten, wie beispielsweise datenschutzfrankfurt.de, in Anspruch zu nehmen. Wird gegen die Regelungen und Vorschriften des geltenden Datenschutzgesetzes verstoßen, drohen schließlich empfindliche Strafen.

Warum heutzutage auf einen umfangreichen Datenschutz nicht mehr verzichtet werden kann unter was unter dem Begriff eigentlich verstanden wird, erklärt der folgende Artikel.

 

Datenschutz – Was ist das überhaupt?

Im Allgemeinen bezeichnet der Datenschutz den Schutz von personenbezogenen Informationen beziehungsweise Daten. Datenschutz wird somit vorgesehen, um die Rechte des Einzelnen hinsichtlich seiner Daten zu wahren.

Für Betroffene kann es schließlich schwerwiegende Konsequenzen bedeuten, wenn beispielsweise ihre private E-Mail-Adresse öffentlich bekannt, private Chatverläufe von Unbefugten gelesen, sensible Bankdaten veröffentlicht oder die private Krankheitsgeschichte öffentlich zugänglich gemacht wird. Grundsätzlich hat so jeder Mensch ein berechtigtes Interesse daran, dass seine personenbezogenen Daten umfangreich geschützt werden.

Die Bedeutung des Datenschutzes hat insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Beispielsweise werden Informationen hinsichtlich der Interessen von Nutzern durch ihr Surfverhalten im Internet gesammelt, sodass von ihnen ein umfangreiches Nutzerprofil durch Dritte erstellt werden kann.

Am 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kraft getreten, mit welcher eine Verschärfung des Datenschutzes in Europa einhergegangen ist. Auch die Höhe der möglichen Bußgelder, die in der EU für Verstöße gegen den Datenschutz erhoben werden können, sind mit der DSGVO maßgeblich gestiegen. Die Rechenschaftspflichten gestalten sich ebenfalls wesentlich umfangreicher.

 

Die Wichtigkeit des Datenschutzes: Informationelle Selbstbestimmung

Im Grundrecht ist das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung verankert. So hat jeder Einzelne das Recht, eigenständig darüber zu entscheiden, ob seine personenbezogenen Daten verarbeitet und zu welchen Zwecken diese genutzt werden dürfen. In Deutschland wird dieses Recht sowohl durch das BDSG, das Bundesdatenschutzgesetz, als auch die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) geschützt.

In Unternehmen und Behörden tragen oft spezielle Datenschutzbeauftragte die Verantwortung dafür, dass die Vorgaben, welche die Datenschutzgesetze formulieren, im Alltag erfüllt werden. Dabei existieren grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Datenschutzbeauftragten.

Behördliche Datenschutzbeauftragte, beispielsweise der Landesdatenschutzbeauftragte, ist in dem jeweiligen Bundesland für den Datenschutz in den öffentlichen Stellen zuständig. Ebenfalls existiert ein Bundesdatenschutzbeauftragter.

Dagegen handelt es sich bei betrieblichen Datenschutzbeauftragen um einen Mitarbeiter des Unternehmens oder um einen externen Experten, welcher dafür zuständig ist, dass der betriebliche Datenschutz fehlerfrei umgesetzt wird.

 

Wichtige Grundsätze für die Verarbeitung von Daten

Der Artikel 5 der DSGVO macht deutlich, wie wichtig der Datenschutz ist. Dieser umfasst die Grundsätze, die bei der Verarbeitung von personenbezogenen Informationen und Daten gelten. Speziell im Zuge der Datenverarbeitung sollen die Daten einer Person so umfassend geschützt werden.

Einen wichtigen Grundsatz stellt beispielsweise die Datensparsamkeit dar: Es darf lediglich die Menge an Daten verarbeitet werden, die tatsächlich notwendig ist. Die Speicherbegrenzung gibt dagegen vor, dass die Informationen und Daten nur über den Zeitraum gespeichert werden dürfen, welcher für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

Daneben handelt es sich bei der Zweckbindung um einen weiteren Grundsatz der Datenverarbeitung. Die personenbezogenen Daten dürfen lediglich für legitime, eindeutige und festgelegte Zwecke erhoben werden, darüber hinaus müssen die Daten stets korrekt sein. Dieser Grundsatz wird auch als Richtigkeit definiert. Dass alle Grundsätze bei der Verarbeitung der Daten eingehalten werden, müssen die Verantwortlichen nachweisen können – somit besteht auch der Grundsatz der Rechenschaftspflicht.

-----------------

Bildquelle https://pixabay.com/de/photos/regulierung-bipr-daten-schutz-3246979/

Unser Hör-Tipp

Strategieexperten-Podcast

Der Podcast für Unternehmer - mit viel Input für Ihre treffsichere Positionierung, aber auch mit dem Blick auf alles, was dazugehört - von der richtigen Strategie bis zur richtigen Umsetzung im Marketing:
Strategieexperten-Podcast

B2B Werbung

Aktuelle Termine

 

  • 15.02.2024 - Online-Workshop Launch-Content geschickt planen
    Schwerpunkte, Themen, die richtigen Fragen statt starrem Planungsgerüst –Rechtzeitig ohne Stress den nächsten Launch planen
    >> zum Workshop Launch-Content >>

Buchtipps für Ihren Erfolg