Mutterschaft und Karriere vereinbaren: Worauf ist im Hinblick auf die Rente zu achten?

Veröffentlicht am 25. August 2020
Geschrieben von Helmut Lanke

Für Frauen ist es in Deutschland nach wie vor eine anspruchsvolle Herausforderung, Mutterschaft und Karriere miteinander zu vereinbaren. Gerade bezüglich der Rente ist eine genaue Planung wichtig. 

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass die Erziehung von Kindern für die (wirtschaftliche) Zukunft Deutschlands enorm wichtig ist. Deswegen werden Erziehungszeiten in gewissen Grenzen bei der Rente anerkannt und Mütter bei ihrer Altersvorsorge unterstützt.  Dennoch müssen Frauen häufig einen enormen Spagat meistern, um Zeit für ihre Kinder zu haben und gleichzeitig beruflich nicht abgehängt zu werden.

 

Mutterschaft wird grundsätzlich zur Rente dazugerechnet

Nach wie vor sind Frauen, die Karriere machen, in Deutschland in der Unterzahl. Das liegt unter anderem daran, dass viele Frauen zwischen zwei Lebensträumen wählen müssen. Während Männer sich um ihre Karriere kümmern und trotzdem eine Familie haben können, müssen Frauen ihre Karriere unterbrechen, um Mutter werden zu können. Das hat teils massive Auswirkungen auf das berufliche Vorankommen und auf den Erwerb von Rentenansprüchen. Wer sich um Deutschlands Nachwuchs kümmert, leistet viel, zahlt jedoch quasi keine Beiträge in die Rentenversicherung ein. Das führt im Alter zu teils erheblichen Verlusten.

Aus diesem Grund werden Erziehungszeiten bei der Berechnung der Rentenansprüche angerechnet. Bei Frauen, die vor 1992 Kinder bekommen haben, sind das 30 Monate. Frauen, die ihr Kind 1992 oder danach bekommen haben, erhalten sogar 36 Monate angerechnet. Die Berechnung erfolgt hierbei anhand der durchschnittlichen Beiträge zur Rentenversicherung aller Beitragszahler. Frauen soll es hierdurch erleichtert werden, im Namen ihrer Kinder eine Auszeit vom Beruf zu nehmen, ohne im Alter einen hohen Preis hierfür zahlen zu müssen.

 

Es ist möglich, während der Mutterschaft Geld hinzuzuverdienen

Grundsätzlich ist es kein Problem, während der Mutterschaft Geld hinzuzuverdienen. Das macht es Frauen leichter, sich um ihre Kinder zu kümmern und ihrem Beruf dennoch treu zu bleiben. Während der Mutterschaft werden ihnen Rentenpunkte angerechnet, als hätten sie den Durchschnittsbeitrag aller Versicherten eingezahlt. Hierdurch soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die unbezahlte Arbeit von Frauen bei der Erziehung und anderen Aufgaben fast 2 Millionen Euro wert ist. Werden aufgrund der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung weitere Beiträge eingezahlt, werden diese den Rentenansprüchen hinzuaddiert.

Die Ansprüche, die Frauen während ihrer Mutterschaft erwerben, entsprechen in etwa einem Rentenpunkt. Das bedeutet, dass die Kindererziehung zu einer Steigerung der monatlichen Rente um etwa 30 Euro führt. Die weiteren Steigerungen hängen davon ab, wie viele Rentenversicherungsbeiträge aufgrund des Berufes eingezahlt werden. Hier haben Frauen die Möglichkeit, Ansprüche bis zur Beitragsbemessungsgrenze zu erwerben.

 

 

Mehrere Geburten in kurzen Zeitabständen werden separat angerechnet

Mutterschaft, Karriere, Rente
Zwillinge und Geschwisterkinder werden bei der Anrechnung der Rente separat betrachtet.

Wenn aktuell Kinder geboren werden, haben deren Mütter Anspruch auf 36 Monate Kindererziehungszeit. Die Monate und Jahre der Mutterschaft werden somit den Rentenansprüchen hinzugefügt. Bei der Geburt eines Geschwisterkindes verfallen die noch ausstehenden Monate nicht, sondern werden zu den Ansprüchen beim zweiten Kind addiert. Ebenso haben Mütter bei Zwillingsgeburten Anspruch auf die doppelten Erziehungszeiten.

Ein Beispiel lässt diese Regelung klarer werden: Hat eine Frau ein Kind am 01.03.2015 bekommen und ihr zweites Kind wird am 01.09.2017 geboren, sind erst 30 der 36 Monate Kindererziehungszeit, die der Frau zustehen, vorbei. Mit der Geburt des zweiten Kindes verfallen die noch ausstehenden sechs Monate nicht. Stattdessen stehen der Frau ab der Geburt ihres zweiten Kindes noch 42 Monate Kindererziehungszeit zu. Frauen können sich somit dafür entscheiden, ihre Kinder in kurzen Abständen zu bekommen, ohne finanzielle Einbußen in Kauf nehmen zu müssen. Hierdurch ist es möglich, die Familienplanung kompakt zu gestalten und schnellstmöglich wieder in den Beruf zurückzukehren.

 

Wer soll die angerechnete Rentenzeit bekommen?

Die Kindererziehungszeiten werden grundsätzlich den Müttern angerechnet. Diese können sich Zeit für die Erziehung nehmen und anschließend in ihren Beruf zurückkehren. Einige Familien organisieren es jedoch so, dass die Mütter wieder arbeiten gehen, während sich die Partner um die Kinder kümmern. In diesem Fall stehen letzteren die zusätzlichen Rentenansprüche zu, da diese sich vorrangig um die Kindererziehung kümmern. Frauen erhalten somit eine größere Flexibilität bei der Vereinbarung von Beruf und Familie.

Kümmern sich beide Elternteile gleichberechtigt um die Kinder, erwirbt zunächst einmal die Mutter zusätzliche Rentenansprüche. Soll hingegen der Vater diese Ansprüche erhalten, muss dies der Rentenversicherung schriftlich mitgeteilt werden. Die entsprechende Erklärung muss gemeinsam und übereinstimmend erfolgen. Die neuen Regelungen werden dann für die Zukunft und maximal zwei Monate rückwirkend gültig. Bei gleichgeschlechtlichen Eltern erwirbt der leibliche Elternteil die Ansprüche. Ist keiner der beiden ein leiblicher Elternteil, wird geprüft, wer die Elternschaft in Form eine Adoption zuerst erworben hat.Ist auch hier kein Unterschied feststellbar, werden die Ansprüche im monatlichen Wechsel aufgeteilt.

 

Der Einfluss der sogenannten „Mütterrente“

Die „Mütterrente“ hatte vor allem im Wahlkampf 2013 Bedeutung. Die Idee hierbei besteht darin, dass Mütter aller Generationen möglichst gleichberechtigt behandelt werden sollen. Zuvor hatten Frauen, die ihr Kind vor 1992 bekommen haben, deutlich weniger Rentenansprüche bekommen als Frauen, deren Kinder nach 1992 geboren wurden. Durch die „Mütterrente“ sollte diese Ungleichheit ausgeglichen werden. Mütter von vor 1992 geborenen Kindern haben nun 30 Monate lang Anspruch auf eine Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Außerdem können sie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung von bis zu 10 Jahren geltend machen. Dasselbe gilt für alle anderen Mütter, nur dass ihnen 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet werden.

 

Die Digitalisierung erleichtert die Kombination von Mutterschaft und Karriere

Lange Zeit haben sich Frauen entweder auf ihre Karriere konzentriert oder eine Familie gegründet. Die Hürden für eine Kombination aus beidem waren oft zu hoch, um sie zu meistern. Insbesondere durch das Aufkommen digitaler Technologien ist es für Freuen heutzutage leichter möglich, Mutterschaft und Karriere miteinander in Einklang zu bringen. Viele Arbeitgeber bieten den Frauen an, vom Homeoffice aus arbeiten zu können. Gerade in Kombination mit Teilzeitarbeit lässt sich so eine Balance zwischen Kindern und Beruf erreichen. Es ist daher im Interesse einer familienfreundlichen Politik, die digitale Transformation in Deutschland voranzutreiben. Je vernetzter und digitaler ein Unternehmen ist, desto besser können Frauen ihre unterschiedlichen Lebensziele miteinander in Einklang bringen.

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