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Webseite entgiften nach Abstrafung wegen unnatürlichen Links - ein Erfahrungsbericht

Veröffentlicht am 27. Oktober 2016
Geschrieben von Dagmar Recklies

Erfahrungsbericht zur Aufhebung einer Abstrafung wegen unnatürlichen Links Google

Im Wettbewerb um die besten Suchmaschinenplatzierungen setzen einige Webmaster auch unlautere Mittel ein. Google hält dagegen mit z.T. drastischen Abstrafungen. Diese sind nur schwer wieder aufzuheben. Dieser Erfahrungsbericht zeigt, wie man mit einer Abstrafung wegen eines unnatürlichen Linkprofils umgehen sollte.

Es hat sich viel verändert. Die Zeiten in denen Google eine freundliche kleine Suchmaschine war, sind lange vorbei. Google hat sich zu einem Internet-Giganten entwickelt und für ein gutes Ranking in dessen Suchergebnissen setzen Firmen oft Kriegsflotten von Spezialisten ein. Denn ganz oben in den Suchresultaten bei Google zu erscheinen, erzeugt viel Aufmerksamkeit und viel Aufmerksamkeit bringt mehr Kunden und mehr Kunden bringen mehr Gewinn. Eine einfache Sache.

Doch die Suchmaschine hat ihre eigene Strategie und setzt ausgefeilte Algorithmen ein, um diese zu realisieren. Dabei bleibt die genaue Rechenvorschrift, wann ein Eintrag wo in den Suchergebnissen landet, zu großen Teilen geheim. Man spekuliert. Einige Dinge sind bekannt.

Vorsicht bei "unnatural Link"-Warnung

Was außer Zweifel jedem Webmaster sofort ein Dorn im Auge ist, ist eine „unnatural link“ Warnung. Zu sehen ist diese Meldung ausschließlich in den Google Webmaster Tools und ist das Resultat einer manuellen Aktion von Google gegen die eigene Homepage. Da hat etwas nicht gestimmt. Zumindest aus der Sicht des Suchmaschinen-Riesen.

Dass etwas nicht mit rechten Dingen zugeht hat Ben, Offsite Digital Manager bei einem Computerspielanbieter, in den letzten Tagen am Ranking gesehen. Die Flagschiffseite des Unternehmens rutschte auf einmal von der Google Suchmaschinenergebnis-Seite 1 auf Seite 2. Ein Schock für das gesamte Team. Um zu evaluieren, was genau passiert ist, wurden die
Webmaster-Tools aufgerufen, und da war sie, die Warnung: Manual Actions „Partial Penalty“ für die Seite.

Gerade Unternehmensseiten, welche auf hohen Besucherstrom angewiesen sind, besonders in den Bereichen Unterhaltung wie zum Beispiel Computerspiele aber auch Versicherungen, preisgünstige Urlaubsreisen und Finanzdienstleister sind im Speziellen von sogenannten Linkbuilding Penalties betroffen.

"Manual Actions" ist Googles Art komplette Webseiten oder bestimmte Seiten einer Homepage in der Positionierung herabzustufen oder komplett aus dem Ranking zu entfernen. Diese Maßnahmen sind nicht mit den Änderungen des Algorithmus verwand, sie sind ein zusätzliches manuelles Instrument des Internetgiganten, um Webseiten mit Spam-Verhalten zu bestrafen.

Da ist also etwas Schiefgelaufen. Die Nachricht von Google enthielt den Hinweis, dass einige Links, welche auf Bens besagte Seite verweisen ein „unnatürliches Verhalten“ aufweisen und sich außerhalb der Webmaster Guidelines befinden. Eine partielle Strafe wurde verhangen, was sich in der schlechteren Positionierung abbildete.

Da dieses Phänomen das erste Mal auftrat, war die erste Reaktion des Teams eine selektive Schockstarre, gepaart mit der Hoffnung, dass „es einfach weggeht“.

Was genau zu tun ist, war zu dem Zeitpunkt niemanden klar. Die Seite war ja auch nicht komplett aus dem Ranking raus. Die Devise lautete also: Einfach mal so weitermachen wie bisher, das wird sich schon einrenken.

Ben´s Team fuhr dementsprechend wie gewohnt fort, E-mails zu schreiben, Links auf jeder Seite zu platzieren, die bereit waren einen zu setzen, und ebenso Verweise zu kaufen.

Es dauerte nur wenige Monate und Ben´s Webseite war im Google Ranking gar nicht mehr zu finden. Ein Blick in die Webmaster-Tools verriet: Google hat ein „Unnatural Link Penalty“ für alle Seiten und Unterseiten der ansonsten gut gepflegten Vorzeige-Webseite verhangen. Was für ein Rückschlag! Eine Strategie musste her und zwar zügig.

Wie umgehen mit einer Abstrafung wegen unnatürlichen Links?

Welche Links genau Googles Richtlinien nicht entsprechen, wurde in der E-Mail nicht angegeben. Es musste aber eine Möglichkeit geben, herauszufinden welche Links Verursacher der Strafe sind, um diese zu eliminieren. In der Penalty E-Mail wurden zwar Beispiele angeführt, aber eine komplette Liste der Links, welche den Aderlass der eigenen Seite verursachen, gab es nicht. Wie sollte das Team nun herausfinden, welche Links der eigenen Seite schaden und welche nicht?

Da dies eine völlig neue Herausforderung und ein neues Themengebiet für die Abteilung war, machte sich Ratlosigkeit breit. Die Hilfe einer externen Agentur musste her, welche mit der Thematik vertraut war und schnell handeln konnte.

Um die Seite wieder aus der Ranking-Versenkung zu holen, wurde als erstes ein Link Audit durchgeführt. Dazu wurden Tools wie Majestic, Googles Search Console und Ahrefs benutzt.

„Es ist äußerst wichtig nur die wirklich schadhaften Links zu entfernen, und nicht die Guten, die wir uns mit viel Zeit und Arbeit verdient haben“

resümiert Ben den ersten Handlungsschritt der Detoxifikation der Seite.

Die Tools evaluierten alle Backlinks der Seite und stuften diese in unterschiedliche Risiko-Kategorien ein.

„Als erstes haben wir uns die Links vorgenommen, die das höchste Risiko für die Mutterseite darstellten“, so Ben. „Und das waren leider eine Menge“, lacht er.

Jeder einzelne Link und die Seite, auf welche dieser platziert war, wurde auf Herz und Nieren überprüft.

Nach der Einstufung eines jeden wurmstichigen Backlinks wurde der jeweilige Webmaster kontaktiert und um dessen Elimination von der Seite gebeten. Für diesen Vorgang waren Tools wie Whois.net und rmoov hilfreich. Diese Vorgehensweise war äußerst zeitintensiv und mittelmäßig erfolgreich, denn nicht alle Webmaster reagierten.

„Beim Entgiftungsprozess einer Website ist es wichtig nicht den Überblick zu verlieren. Wir hatten einen so hohen E-Mail Verkehr, dass dies nicht immer einfach war. Generell empfehle ich eine eigene E-Mail Adresse für diesen Prozess anzulegen“.

Maßnahmen bei Abstrafung wegen unnatürlichen Links Google

Da nicht alle Webmaster reagierten, musste ein Tool her. Disavow hieß die Lösung.

„Auf jeden Fall sollte erst der Webmaster einer Seite kontaktiert werden, um die Entfernung des Links anzufragen, bevor man Disavow heranzieht“, berichtet der Digital Marketing Spezialist. „Google reagiert auf Disavow äußerst zeitverzögert, wenn vorher nicht belegt wurde, dass der Link aus eigener Kraft nicht entfernt werden kann“.

Nachdem die Disavow-Liste bei Google eingereicht war, war vor allem eins gefragt: Geduld.

„Wir haben uns in der  Zwischenzeit darum gekümmert den kompletten Prozess umzustrukturieren, und vor allem gelernt standardmäßige Sicherheitschecks der Webseiten durchzuführen, mit welchen wir kooperieren möchten. Dabei überprüfen wir unter anderem den Trustflow, die gesetzten Links, das Alter der Seite und ob diese kürzlich verworfen wurde. Außerdem halten wir uns ab jetzt fern von Linksammlungen und Foren.“

Erst beim dritten Anlauf wurde der „reconsideration request“ genehmigt.

„Wichtig ist auch der Dialog mit Google“

so Ben. „Nachdem die ersten beiden Anfragen zur Widerherstellung der Seite erfolglos blieben, haben wir erläutert wie wir unsere Verweise  bisher aufgebaut haben und wie das schlechte Linkprofil entstehen konnte. Dann habe ich in der E-Mail erklärt, wie wir vorgegangen sind, um unsere Seite zu dekontaminieren. Ich habe auch eine Datei angehängt mit allen unseren Versuchen die Webmaster zu erreichen, um die ramponierten Links zu entfernen. Anschließend habe ich auf unsere neue Strategie verwiesen: Verweise nicht mehr um jeden Preis irgendwo zu pflanzen, sondern echten Inhalt und Mehrwert an Webseiten mit einem respektablen Trustflow anzubieten. Es war ein langer Weg und wir haben sehr viel daraus gelernt. In erster Linie, dass es sehr schnell nach hinten losgehen kann, wenn man Verweise zur eigenen Seite unreflektiert im Netz platziert und vor allem auch noch viel Geld an Webmaster dafür zahlt. Die Platzierung von Links auf Seiten mit einem schlechten Trustflow kann ebenso zur Fallgrube werden.“

Und da war sie dann im Posteingang der Webmaster-Tools, die heiß ersehnte Aufhebung der Strafe: Ganz unspektakulär ein Jahr später, angekündigt in dem Satz „...we removed the actions previously applied to your site“. 

„Wir haben es sofort in der folgenden Woche an den Rankings gesehen, nach und nach schob sich unsere Seite im Suchergebnis weiter nach oben… ganz natürlich“.

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