Steuerliche Behandlung von Werbeartikeln
Die Redewendung, einem geschenkten Gaul, schaut man nicht ins Maul, gilt nicht immer. Vor allem im Geschäftskontext müssen Geschenke gesondert behandelt werden. Als Unternehmen und als Arbeitnehmer sollten einige Regeln zur Kenntnis genommen werden.
Diese erfahren Sie in folgendem Beitrag und lernen, wie Sie diese am besten umsetzen können.
Geschenke an Kunden – Was gilt für Sender von Geschenken?
Im Jahr 2022 gelten ähnliche Regeln wie im Jahr zuvor. So dürfen Geschenke unter einem Wert von 10 €, steuerfrei verschenkt werden. Anders als diese sogenannten Streuwerbeartikel müssen Geschenken zwischen einem Wert von 10 € bis 35 € steuerrechtlich kenntlich gemacht werden. Diese gilt es zu dokumentieren.
Es muss im Falle einer Kontrolle ersichtlich sein, an wen das Geschenk verschickt wurde. Eine Excel Tabelle hilft ihnen dabei, dies zu dokumentieren.
Als Arbeitgeber darf man Geschenke bis zu einem Wert von 35 € auch als Betriebsausgabe kenntlich machen. Wird dieser Wert überschritten, so vergeht diese Möglichkeit.
35 € pro Kopf und pro Jahr:
Diese Regel beschreibt in kurzen Worten, worauf es beim Schenken ankommt.
Sie dürfen Geschenke bis zu einem Wert von 35 € überreichen. Inbegriffen sind hierbei auch die Umsatzsteuer.
Alle weiteren Details können Sie im Einkommenssteuergesetz (EStG, unter Paragraf 27b) nachlesen.
Geschenke an Kunden - Was gilt für den Empfänger?
Als Empfänger eines Geschenkes gilt es auch, ein paar wenige Regeln zu beachten:
Sofern das Unternehmen das Geschenk bereits pauschalisiert hat, müssen Sie nichts Weiteres unternehmen.
Andernfalls sind Sie dazu verpflichtet, das Geschenk als Geschäftseinnahme zu versteuern und zu dokumentieren.
Diese Regeln betreffen Geschenken zwischen einem Wert von 10 € und 35 €.
Geschenke unter 10 € gelten weiterhin als Streuwerbeartikel und müssen nicht deklariert werden.
Pauschalversteuerung - Bedeutung
Üblicherweise übernimmt der Schenker die Pauschalisierung des Geschenkes. Damit sorgt das Unternehmen dafür, dass der Empfänger keine steuerrechtlichen Maßnahmen ergreifen muss.
Folgendes Rechenbeispiel verdeutlicht die Pauschalisierung:
Angenommen, Sie wollen ein Geschenk im Wert von 20 € überreichen.
Sie übernehmen die Pauschalversteuerung, was bedeutet, dass das Geschenk mit 30 % versteuert werden muss. Im Anschluss beziehen Sie noch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag mit ein.
Das können Sie sich folgendermaßen vorstellen:
- 30 % von 20 € sind 6 €.
- Anschließend addieren Sie die 7 % Kirchensteuer, also 42 Cent und
- den 5,5 % Solidaritätszuschlag, also 33 Cent, hinzu.
- Das ergibt: 6,75 €.
- Diesen Betrag von 6,75 € müssen Sie dem Finanzamt überweisen.
Es ist wichtig, ihren Geschäftspartner über ihre Pauschalisierung zu informieren, sodass dieser keine doppelte Pauschalisierung vornimmt.
Infografik mit freundlicher Genehmigung von http://www.source-werbeartikel.com
Gesetzeslage bei Mitarbeitergeschenken
In Bezug auf Geschenke an Mitarbeiter gab es im Jahr 2022 einige Änderungen, welche Sie unter steuerliche Behandlung von Mitarbeitergeschenken nachlesen können.
Fazit: Geschenke an Kunden
Geschenke müssen unter einem Wert von 10 € nicht versteuert werden. Über diesem Wert liegende Geschenke gilt es bis zu einem Wert von 35 Euro steuerrechtlich kenntlich zu machen. Dies muss entweder der Sender oder vom Empfänger geschehen. Den Vorgang nennt man pauschalisieren. Beiderseits, also vom Sender als auch vom Empfänger, muss das Geschenk jedoch dokumentiert werden.
Geschenke zwischen 10 € und 35 € können Sie als Geschäftsausgabe anrechnen.
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Bildquellen:
Bild 1 https://pixabay.com/de/photos/geschenk-schlaufe-band-geschenkband-2802164/
Infografik http://www.source-werbeartikel.com
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